Beschlussvorlage - 2022/0519/100

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat wählt eine stellvertretende Schiedsperson für die Kreisstadt Homburg.

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Sachverhalt

Nachdem der bisherige stellvertretende Schiedsmann zurückgetreten ist, ist dieses Amt neu zu besetzen.

 

Das Aufgabengebiet umfasst die Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten. Schiedsleute sind ehrenamtlich tätig. Ihre Amtszeit beträgt 5 Jahre.

 

Zur Schiedsperson berufen werden können Personen, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind.

 

Wählbar zur Schiedsperson ist, wer

- die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt

- das 25. Lebensjahr vollendet hat

- mit Hauptwohnsitz in der Kreisstadt Homburg gemeldet ist.

 

Die stellvertretende Schiedsperson wird vom Stadtrat der Kreisstadt Homburg nach Anhörung der Ortsräte gewählt. Die/Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichts Homburg.

 

Die Kreisstadt Homburg hat die anstehende Wahl bekannt gemacht, damit interessierte Personen sich zur Wahl stellen können. Für das Ehrenamt der stellvertretenden Schiedsperson hat sich folgende Person beworben:

 

Herr Jochen Schunck

 

Die für die Berufung zur Schiedsperson geforderten Voraussetzungen sind bei dem Bewerber gegeben.

 

Auch der Bund der deutschen Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. – BDS – Landesverband Saarland wurde zu der eingegangenen Bewerbung gehört und hat sich für die Kandidatur des Bewerbers ausgesprochen.

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Anlagen

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