Beschlussvorlage - 2023/0010/-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Jahr 2023 wird zur Validierung der Prozessabläufe und Aufbau der notwendigen Infrastruktur genutzt. Über den genauen Zeitpunkt der Einführung der Starkverschmutzerzulage (SVZ) wird 2024 erneut beraten.

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Sachverhalt

Im Stadtrat vom 31.03.2022 wurde beschlossen, dass die Einführung einer SVZ im Stadtgebiet Homburg geprüft werden soll.

Das FiW wurde mit der Untersuchung der Einführungsumstände und einer möglichen Berechnungsgrundlage beauftragt. Der Untersuchungsbericht liegt abschließend vor. Es wurde eine Messrichtlinie sowie Vorschläge für eine entsprechende Messkampagne erarbeitet.

 

Da die Einführung der SVZ eine erhebliche Steigerung der Frequenz und des Umfanges der Abwasserprobenahmen und -analysen bedeutetet, müssen verwaltungsintern Grundlagen zum reibungslosem Ablauf der Arbeiten in Zusammenarbeit mit den Industriebetrieben geschaffen werden.

Darunter sind insbesondere die Vorbereitungen zur Umsetzung der Anforderungen der Messrichtlinie, die notwendige Personalisierung und Digitalisierung der Messwerterfassung und Zuschlagsberechnung sowie die Bescheiderstellung zu verstehen.

Die sich aus der Messrichtlinie ergebenen Probenahmezyklen und –örtlichkeiten müssen in Abstimmung mit den betroffenen Firmen zu einem erhebungssicheres Probenahmenetz ausgebaut werden.

Auch auf Seiten der betroffenen Industrie- und Gewerbebetrieben muss davon ausgegangen werden, dass eine längere Vorlaufzeit notwendig ist, um entsprechende Labore mit den Arbeiten zu beauftragen und intern die Anforderungen der Messrichtlinie umzusetzen.

 

Es wird vorgeschlagen, das Ergebnis der Validierung im Jahr 2023 dem Werksausschuss und dem Stadtrat Anfang 2024 vorzustellen und auf deren Grundlage über die Einführung der SVZ zu beraten und ggf. zu beschließen.

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Anlagen

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