Informationsvorlage - 2023/0070/SeH

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung ist gemäß § 17 Infektionsschutzgesetz zur Bekämpfung von Schadnagern in der Kanalisation verpflichtet.

Die Stadtentwässerung hat die Rattenbekämpfung bereits ab 2019 im Zuge der Überarbeitung der EU-Biozidverordnung von einer „einfachen“ freien Giftköderauslegung im Abwassernetz auf ein giftarmes und intelligentes Bekämpfungssystem umgestellt.

Dabei werden im gesamten Stadtgebiet zwei verschiedene Systeme eingesetzt, um die dabei entstehenden Synergieeffekte nutzen zu können und die Belastung der Umwelt durch Einflüsse von Giftködern bzw. deren Spuren minimieren zu können.

Die durchgeführte Einführung von zwei grundsätzlich gegensätzlichen Regulierungsansätzen von Schadnagern findet bei den Homburger Bürgern große Akzeptanz auf Grund ihrer hohen Effektivität.

 

Dem Werksauschuss werden die laufenden und geplanten Maßnahmen zur Umsetzung der Anforderungen des §17 Infektionsschutzgesetz vorgestellt.

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