Beschlussvorlage - 2023/0066/610

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach §36 BauGB wird erteilt.

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Sachverhalt

Der Gemeinde liegt ein Antrag (Genehmigung nach BImSch-Verordnung) zum Erteilen des gemeindlichen Einvernehmens zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage (100 KW) zur energetischen Nutzung von Wirtschaftsdüngern vor.

 

Vorhabenbeschreibung des Entwurfsverfassers:

 

„Im Biogasproduktionsprozess werden ausschließlich Wirtschaftsdünger und nachwachsende Rohstoffe eingesetzt, um energiereiches Biogas mit dem Hauptbestandteil Methan zu gewinnen. Durch die anaerobe Behandlung bleiben die im Substrat vorhandenen Pflanzennährstoffe erhalten und können umweltverträglich als organischer Dünger auf den zur Verfügung stehenden Landwirtschaftsflächen eingesetzt werden. Das Biogas wird im angeschlossenen Blockheizkraftwerk (kurz: BHKW) in Energie umgewandelt. Anschließend wird der elektrische Strom in das öffentliche Versorgungsnetz eingespeist. Die Prozesswärme wird an der Biogasanlage, einem Wohnhaus sowie im Melkstand eingesetzt. Die Rindergülle wird über eine neu zu errichtende Rohrleitung in einer neu zu errichtenden Vorgrube gesammelt und von dort in die bestehende Vorgrube gepumpt, wodurch Fahrverkehr vermieden wird. Von dort wird das Substrat über eine zu errichtende Rohrleitung in den Fermenter gepumpt.

Zusätzlich werden 750 t Rindermist in regelmäßigen Abständen aus dem Stall zu dem neu zu bauenden Zwischenlager neben der Biogasanlage transportiert und von dort portioniert über den Feststoffeintrag in die Biogasanlage eingebracht. Der Rindermist fällt an den Ställen des Tierhaltungsbetriebes an, weshalb sich kein zusätzliches Verkehrsaufkommen außerhalb des Betriebes ergibt. Der Transport erfolgt direkt zwischen den Viehställen und dem Zwischenlager.

Die nachwachsenden Rohstoffe werden auf den Landwirtschaftsflächen des Betriebs erzeugt und in dem Zwischenlager für Mist und nachwachsende Rohstoffe vorgehalten. Im Fermentationsbehälter finden unter Luftsauerstoffabschluss die mikrobiologischen Ab- und Umbauprozesse der organischen Substanz statt. Das hierbei entstehende Biogas wird bis zur energetischen Verwertung in der Doppelfolienhaube über dem Lager für flüssige Wirtschaftsdünger vorgehalten.

Die Befüllung der Fahrzeuge erfolgt über einen Fassabzug an den beiden Lagern für flüssige Wirtschaftsdünger. Sämtliche an der Biogasanlage installierten Transportleitungen werden nach dem Prinzip des geschlossenen Systems ausgeführt. Die Einsatzstoffe werden durch die anaerobe Behandlung aufgewertet, Emissionen gemindert und als Düngemittel gemäß den Vorgaben der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft auf die landwirtschaftlichen Flächen des eigenen Betriebes ausgebracht.“

 

Bauplanungsrechtliche Beurteilung:

 

Das Vorhabengrundstück lag einst im Bebauungsplan „An der Saudelle“. Dieser wurde am 06.10.2022 im Stadtrat in einer Teilfläche (Private Grünfläche) als funktionslos erklärt. Das Sammeldokument der Beschlussvorlage befindet sich im Anhang.

 

Das Vorhabengrundstück befindet sich im Außenbereich nach §35 Baugesetzbuch (BauGB) und zählt zu den privilegierten Vorhaben nach §35 (1) Nr. 1, da es „einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt“. Zudem stehen aus der Sicht der Abteilung Stadtplanung keine öffentlichen Belange entgegenstehen und die Erschließung ist ausreichend gesichert. Demnach kann das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden.

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Anlagen

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