Beschlussvorlage - 2023/0094/200
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Auszahlung zur Finanzierung der EDV-/Elektroverkabelung im Rahmen des Digitalpakts Schule
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 200 - Haushaltsangelegenheiten
- Bearbeiter:
- Marita Seger
- Beteiligt:
- 650 - Hochbau
- Bericht erstattet:
- Braß Michael, Ecker Roland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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15.03.2023
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Sachverhalt
Der Bund gewährt den Ländern aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden in die kommunale Bildungsinfrastruktur Finanzhilfen in Höhe von 5 Milliarden Euro (§§ 2 bis 15). Aufgrund der Verwaltungsvereinbarung „DigitalPakt Schule 2019 – 2024“ kann die Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik gefördert werden.
Für die 5 Grundschulstandorte wurden beim Ministerium für Bildung und Kultur Fördermittel beantragt. Insgesamt werden Kosten in Höhe von 622.335 € für die Vernetzung, Endgeräte und Begleitmaßnahmen mit 613.835 € gefördert. Die Maßnahme muss bis 31.03.2024 abgerechnet sein.
Die geschätzte Vergabesumme für die EDV-/Elektroverkabelung wurde im Rahmen des Vergabeverfahrens mit 280.000 € beziffert. Sie beinhaltet Mehrkosten aufgrund von Preissteigerungen gegenüber ersten Kostenschätzungen (154.420 €).
Lt. Informationen seitens des Ministeriums für Bildung und Kultur können Mehrkosten wegen Preissteigerungen oder Massenmehrungen grundsätzlich mit dem Schlußverwendungsnachweis vorgelegt/geltend gemacht werden. Ob es zu einer Erhöhung der Förderung kommt, wird erst dann geprüft und bleibt daher abzuwarten.
Zur Finanzierung dieses „Digitalpakts Schule“ sind sowohl im Produkt Technikunterstützende Informationsverarbeitung (Endgeräte, Kosten WLAN) als auch im Produkt Grundschulen (Vernetzung/Verkabelung, Begleitmaßnahmen) Mittel seit 2021 geplant. Für letzteres in den Jahren 2021, 2022 und 2023 je 100.000 €, demnach 300.000 €. Rd. 74.000 € wurden bereits für Ingenieurleistungshonorare verplant, so dass nur noch rd. 226.000 € auf dem Konto verfügbar sind.
Da die Verkabelung von der Abt. Hochbau in 2023 beendet werden soll, müssen vorab mind. 54.000 € als überplanmäßige Auszahlung nachfinanziert werden. Sollten nach dem Vergabeverfahren weitere Mittel benötigt werden bzw. sich auch die Kosten für die Begleitmaßnahmen erhöhen, erfolgt eine weitere Vorlage.
Die Finanzierung der 54.000 € erfolgt durch Restmittel aus dem Haushaltsjahr 2022 im Investitionsbudget Technisches Gebäudemanagement bei der Maßnahme 020 – Sanierung Feuerwache Homburg-Mitte -.