Beschlussvorlage - 2023/0105/200

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Aufstockung einer außerplanmäßigen Auszahlung zur Finanzierung von zwei Warnsirenen für das Haushaltsjahr 2022 wird bewilligt.

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Sachverhalt

Für das Jahr 2022 war durch den Saarpfalz-Kreis durch Ko-Finanzierung des Bundes die Förderung von 2 Warnsirenen für die Kreisstadt Homburg vorgesehen. Damit die Bundesförderung nicht verloren ging, musste der Auftrag noch in 2022 erteilt und die Unterlagen bei der Kreisverwaltung eingereicht werden.

Da das Auftragsvolumen lt. Angebote vom Oktober 2022 bei 30.173,28 € lag, diese Maßnahme keinen Aufschub mehr duldete und eine Beschlussfassung durch den HFA in 2022 nicht mehr erfolgen konnte, hat Herr Bürgermeister Forster am 08.12.2022 den Kauf von 2 Warnsirenen zum Preis von 30.173,28 € angeordnet.

Es war geplant, einer Firma einen Auftrag für 30.173,28 € zu erteilen.

Allerdings stellte sich heraus, dass die Sirenen über keine Module für Warndurchsagen verfügten, die aber gefordert und mündlich zugesichert waren. Diese Module sollten zusätzlich 5.392,13 € kosten und den Gesamtpreis auf 35.565,41 € erhöhen. Es wurde daher von diesem Angebot Abstand genommen und auf das Angebot einer anderen Firma zurückgegriffen, das alle geforderten Merkmale erfüllte. Bei Gestellung der DLK oder eines Hubsteigers zur Montage beläuft sich dieses neue Angebot auf 30.505,34 € brutto.

Vor Weihnachten wurde daher ein Auftrag in Höhe von 30.505,34 € zur Lieferung und Montage zweier Sirenen (1 x Websweiler und 1 x Jägersburg) erteilt.  Die Lieferung der Sirenen soll im Februar/März 2023 erfolgen.

 

Die Aufstockung der außerplanmäßigen Auszahlung von Dez. 2022 in Höhe von 332,06 € ist daher erforderlich.

 

Ursprünglich wurde von einer 100% Förderung der Maßnahme ausgegangen.

Voraussichtlich wird die Zuwendung im Wege der Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Form eines einmaligen Zuschusses erfolgen. Bei den bestellten Sirenentypen höchstens 10.850 € je Sirene.

Bei der Kreisstadt Homburg verbleibt somit ein Eigenanteil von 8.805,34€ (30.505,34 € abzgl. Zuschüsse 21.700 €).  Dieser Eigenanteil sowie der Aufstockungsbetrag der außerplanmäßigen Auszahlung (322,06 €) werden finanziert durch den außerplanmäßigen Verkaufserlös des Rüstwagens RW 3 in Höhe von 9.500 €. 

 

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