Beschlussvorlage - 2022/0392/100-03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Einführung von Ortsräten für das gesamte Stadtgebiet wird beschlossen.

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Sachverhalt

Der Fraktionsantrag wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) vom 30. November 2022 inhaltlich erörtert.

Fraktionsübergreifend bestand Einigkeit darüber, dass die politische Willensbildung noch nicht abgeschlossen ist und noch Zeit zu weiteren Beratungen benötigt wird. 

 

In o.g. Sitzung des HFA kristallisierte sich von den seitens der Verwaltung ausgearbeiteten Umsetzungsvarianten die Verwaltungsvariante 2 als diskussionswürdig heraus.

Diese Variante sieht unter Beibehaltung aller 4 bestehenden Gemeindebezirke die Neubildung von 5 weiteren Ortsräten vor.  

 

Seitens der CDU-Fraktion erfolgte zugleich ein modifizierter Vorschlag, der die Bildung von insgesamt 8 Ortsräten beinhaltet. Dabei soll das Gebiet des jetzigen Ortsrates Wörschweiler mit den Stadtteilen Schwarzenacker und Schwarzenbach zu einem neu zu bildenden Gemeindebezirk zusammengelegt werden.

 

Ein weiterer Umsetzungsvorschlag wurde von der Herrn Dr. Marc Piazolo von der Grünen-Fraktion übersandt, der final 7 Ortsräte vorsieht. Hierbei sollen die bisherigen Ortsräte Einöd und Wörschweiler künftig einen Gemeindebezirk bilden. Zudem sollen die Stadtteile Beeden und Schwarzenbach gemeinsam durch einen Ortsrat vertreten werden.  

 

Auch die SPD-Fraktion hat einen Vorschlag übermittelt. Neben der Zusammenlegung der bestehenden Gemeindebezirke Einöd und Wörschweiler zu einem Gemeindebezirk wird die Neubildung weiterer sechs Ortsräte vorgeschlagen.

 

Die Aufbereitung aller vier Vorschläge nebst Kostenbetrachtung kann den beigefügten Anlagen entnommen werden.  

 

Da aufgrund der Vorschläge der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion und Herrn Dr. Piazolo bestehende Ortsräte tangiert werden, sind Fristvorgaben zu beachten. Gem. § 70 Abs. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz dürfen bestehende Gemeindebezirke nur zum Ende der Amtszeit des Stadtrates, spätestens ein Jahr vor ihrem Ablauf aufgehoben oder geändert werden; Damit diese Fristvorgaben eingehalten werden können, sollen nunmehr die Beratungen auch unter Anhörung der in den Vorschlägen betroffenen Ortsräte fortgesetzt werden. Final kann dann in der darauffolgenden Gremienrunde eine ggfs. erforderlich werdende Satzungsänderung über die Einteilung des Gebietes der Stadt Homburg in Gemeindebezirke und die Mitgliederzahl in den Ortsräten beschlossen werden.  

 

Der Ratsbeschluss bedarf dabei der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates.

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Anlagen

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