Beschlussvorlage - 2023/0055/650
Grunddaten
- Betreff:
-
Beitrittserklärung zur AGFK Saarland
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 650 - Hochbau
- Bearbeiter:
- Stephan Bentz
- Bericht erstattet:
- Missy, Frank
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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30.03.2023
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Sachverhalt
Als wichtige Akteur:innen der kommunalen Radverkehrsförderung haben sich bundesweit die Arbeitsgemeinschaften fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK) etabliert. In einer AGFK schließen sich Gemeinden, Städte und Landkreise zusammen, um gemeinsam den Radverkehr zu fördern und den Radverkehrsanteil in ihrer Gemeinde, ihrer Stadt oder ihrem Landkreis zu erhöhen. Die gängigste Rechtsform ist hierbei ein eingetragener Verein mit Geschäftsstelle.
Durch eine AGFK entsteht ein Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern. Eine AGFK bildet zudem eine wichtige Interessenvertretung gegenüber Bund und Land, kann Fortbildungen initiieren und Veranstaltungen und Kampagnen organisieren. Zudem ermöglicht sie ihren Mitgliedern einen besseren Zugang zu Fördermitteln durch eine entsprechende Beratung.
Auf Initiative des saarländischen Mobilitätsministeriums (vormals Verkehrsministerium) und in Abstimmung mit dem Saarländischen Städte- und Gemeindetag sowie dem Landkreistag Saarland wurde 2020 der Prozess zur Gründung einer AGFK im Saarland angestoßen. Seitdem wurde in mehreren Sitzungen, sowohl auf Arbeitsebene als auch unter Beteiligung der Verwaltungsspitzen, die Ziele und Aufgaben einer AGFK im Saarland festgelegt und eine Satzung für den zu gründenden Verein erarbeitet.
Die Gründung der AGFK SL soll im Frühjahr 2023 erfolgen.
Mit der Mitgliedschaft in der AGFK SL werden jährlich Beiträge fällig, die sich an der Zahl der Einwohner:Innen orientiert:
- bis 10.000 EW: 500 €
- 10.001 – 20.000 EW: 1.000 €
- 20.001 – 50.000 EW: 1.500 € (= Kreisstadt Homburg)
- 50.000 EW sowie Landkreise: 2.000 €
Die endgültigen Mitgliedsbeiträge werden im Rahmen der Gründungssitzung des Vereins durch die Gründungsmitglieder festgelegt.
Finanzielle Mittel zur Begleichung dieser Mitgliedsbeiträge stehen zur Verfügung.
Der Stadtrat Homburg beschließt den Beitritt zu der noch zu gründenden Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen im Saarland (AGFK-SL) und die damit einhergehende Mitgliedschaft in dem zugehörigen Verein.
Der Stadtrat Homburg beschließt, den in der Vereinssatzung der AGFK SL festgelegten Pflichten nachzukommen, den Radverkehr in Kreisstadt Homburg zu fördern und die jährlichen Mitgliedsbeiträge zu begleichen.
Als Ansprechpartnerin (Radverkehrsbeauftragte) wird Frau Ute Kirchhoff benannt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen sind jährlich 1500.-€
Produkt: 54100110 (Verkehrsflächen Bau- u. Erhaltungslast der Stadt)
Konto: 554201 (Aufwand für Mitgliedsbeiträge Verbände u.a.)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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276,6 kB
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