Beschlussvorlage - 2023/0076/610

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a)     Es wird die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung beschlossen.

b)     Der Bebauungsplan „Universitätskliniken, Teilbereich 2“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung, der Umweltbericht und die faunistischen Studien werden gebilligt

 

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Sachverhalt

Der Stadtrat hat am 25.03.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Universitätskliniken, Teilbereich 2“ beschlossen.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um u.a. Raum zu schaffen, für eine benötigte bauliche Nutzung dieses Teils des Campusgeländes, in der verschiedene mit den Nutzungen des Campus funktional und inhaltlich zusammenhängende Nutzungen angesiedelt werden können. Festgesetzt wird ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Universitätsklinikum“. Es sind u.a. ein Ersatzneubau für die Förderschule für körperliche und motorische Entwicklung sowie ein Hospiz geplant.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 17.08.2022 bis einschließlich 16.09.2022 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB wurden frühzeitig an der Planung beteiligt. Das Ergebnis ist in der Tabelle in der Begründung zum Bebauungsplan dargestellt. Es wurden Hinweise vorgebracht, welche in die Planunterlagen aufgenommen wurden.

 

Am 15.12.2022 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes vom Stadtrat beschlossen.

 

Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 26.01.2023 bis einschließlich 27.02.2023 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB wurden mit Schreiben vom 11.01.2023 an der Planung beteiligt.

 

Die vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden liegen dem Stadtrat mit dem in der beiliegenden Beschlussvorlage dargestellten Ergebnis zur Abwägung vor.

Bürgerinnen und Bürger haben sich nicht zur Planung geäußert.

 

Es wurden unterschiedliche Hinweise vorgebracht, welche in die Planunterlagen aufgenommen wurden.

 

Die Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz lag bis zum Einstellen der Sitzungsvorlage noch nicht vor. Die Stadt sowie das Büro, welches den Bebauungsplan erarbeitet, stehen hier in enger Abstimmung mit der Behörde. Die Stellungnahme sowie ggf. daraus resultierende Anpassungen/Ergänzungen der Planung werden bis zum Stadtrat nachgereicht.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, die sich zur Planung geäußert haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen. Hierzu wird ihnen das Ergebnis der Abwägung schriftlich mitgeteilt.

 

Das Bebauungsplanverfahren wird im regulären Verfahren einschließlich Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, Umweltbericht nach § 2a Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634) durchgeführt.

     

Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Universitätskliniken, Teilbereich 2“ ist gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

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Finanz. Auswirkung

Keine

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Anlagen

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