Beschlussvorlage - 2023/0077/610

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a)     Es wird die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung beschlossen.

b)     Der Bebauungsplan „Innenstadterneuerung, Teilplan Nr. 10, 1. Änderung“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), wird gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung, die einzelhandelsgutachterliche Auswirkungsanalyse, die Verkehrsuntersuchung und das schalltechnische Gutachten werden gebilligt.

 

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Sachverhalt

Der Stadtrat der Kreisstadt Homburg hat am 16.12.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Innenstadterneuerung, Teilplan Nr. 10, 1. Änderung“ beschlossen. Ferner hat er am 21.07.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes „Innenstadterneuerung, Teilplan Nr. 10, 1. Änderung gebilligt.

 

Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und parallele Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Innenstadterneuerung Teilplan Nr. 10“ fand vom 22.11.2022 bis zum 22.12.2022 statt. Bürgerinnen und Bürger haben sich zur Planung nicht geäußert.

 

Die gesamten vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden liegen dem Stadtrat mit dem in der beiliegenden Beschlussvorlage dargestellten Ergebnis zur Abwägung vor.

Der Stadtrat der Kreisstadt Homburg beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.

    

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden die sich zur Planung geäußert haben sind von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen. Hierzu wird ihnen das Ergebnis der Abwägung schriftlich mitgeteilt.

  

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgte gem. § 13a i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren. (Bebauungspläne der Innenentwicklung).

 

Der Bebauungsplan „Innenstadterneuerung, Teilplan Nr. 10, 1. Änderung“ ersetzt in seinem Geltungsbereich den Bebauungsplan „Innenstadterneuerung Teilplan Nr. 10“ aus dem Jahr 2005.

 

Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Homburg stellt für den Großteil der Fläche eine Sonderbaufläche sowie für den westlichen Randbereich eine gemischte Baufläche dar. Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

 

Der Stadtrat der Kreisstadt Homburg beschließt gem. § 10 Abs. 1 BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Innenstadterneuerung Teilplan Nr. 10“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), als Satzung. Die Begründung, die einzelhandelsgutachterliche Auswirkungsanalyse, die Verkehrsuntersuchung und das schalltechnische Gutachten werden gebilligt.

 

Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Innenstadterneuerung, Teilplan Nr. 10, 1. Änderung“ ist gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.

 

In der Bekanntmachung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften sowie auf die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB sowie auf Fälligkeit und Erlöschen der Entschädigungsansprüche gem. § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hinzuweisen. Auch auf die Rechtsfolgen des § 12 Abs. 6 KSVG ist bei der öffentlichen Bekanntmachung hinzuweisen. In der Bekanntmachung ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ferner darauf hinzuweisen, wo die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Innenstadterneuerung Teilplan Nr. 10“ eingesehen werden kann.

 

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Anlagen

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