Informationsvorlage - 2023/0137/100

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom 24.02.2023 hat das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport mitgeteilt, dass die überörtliche Prüfung beim Landesverwaltungsamt bei einigen Kommunen teilweise mehrjährige Rückstände bei der Erstellung der Beteiligungsberichte gemäß § 115 Abs. 2 Satz 1 KSVG festgestellt habe.

Soweit Rückstände in der Berichterstellung bestehen, werden die Kommunen gebeten, zunächst die Berichte für das Jahr 2021 und den aktuellen Bericht für das Jahr 2022 zu erstellen, um den gesetzlichen Berichtszweck zu gewährleisten.

Das Ministerium bittet ferner darum, dieses Schreiben den kommunalen Entscheidungsgremien zur Verfügung zu stellen (s. Anlage).

 

Die Stadt Homburg hat den Beteiligungsbericht für das Jahr 2021 dem Beteiligungsausschuss in der Sitzung am 23.01.2023 sowie dem Stadtrat in der Sitzung am 09.02.2023 in öffentlicher Sitzung zur Kenntnisnahme vorgelegt.

Die Erstellung des Beteiligungsberichts für das Jahr 2022 ist für das IV. Quartal 2023 vorgesehen.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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