Informationsvorlage - 2023/0175/605
Grunddaten
- Betreff:
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Ersatzbaustoffverordnung 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- 605 - Stabsstelle Bauprozesssteuerung gem. HOAI/Bauprojektüberwachung
- Bearbeiter:
- Julia Antony
- Bericht erstattet:
- Herr Bund / Herr Orschekowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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04.05.2023
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Sachverhalt
2021 wurde die sogenannte Mantelverordnung (Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung des Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung) verabschiedet. Sie tritt am 1. August 2023 in Kraft.
Die Mantelverordnung besteht aus mehreren Teilen. Sie enthält als Kernstück die Ersatzbaustoffverordnung und die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung.
Aus den Regelungen der neuen Verordnung ergeben sich grundlegende neue Bedürfnisse der Kreisstadt Homburg hinsichtlich der Vorhaltung von Zwischenlagerflächen, die einer BImSchG - Genehmigung bedürfen sowie der Entsorgung von Bauschuttabfällen.
Im Zusammenhang damit werden auch die Deponieverordnung und die Gewerbeabfallverordnung geändert. Dabei geht es vor allem um den Schutz von Boden und Grundwasser und um eine möglichst hohe Recyclingquote für mineralische Ersatzbaustoffe, die durch Wiederaufbereitung von Baustoffen und aus Reststoffen gewonnen werden.
Herr Jörg Bund von der Firma Umwelt Geotechnik wird die Sitzung begleiten, die Thematik mit ihren Auswirkungen auf die Kreisstadt Homburg auch hinsichtlich finanzieller Aspekte vorstellen und auftretende Fragen beantworten.