Beschlussvorlage - 2023/0208/610

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) wird erteilt.

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Sachverhalt

Der Gemeinde liegt ein Bauantrag zur Errichtung einer ca. 56m hohen Funkübertragungsstation mit einem Stahlgittermast vor. Der Funkmast befindet sich knapp hinter dem John Deere Werk in Einöd (s. Luftbild bzw. Planunterlagen). Der Entwurfsverfasser hat eine Bauvorhabenbeschreibung entworfen, welche im Anhang vorzufinden ist.

 

Bauplanungsrechtliche Beurteilung:

 

Das Vorhabengrundstück befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB. Das Bauvorhaben fällt unter die privilegierten Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB, da es der Telekommunikationsdienstleistung dient. Die Zulässigkeit ist erst dann gegeben, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist. Aus Sicht der Abteilung Stadtplanung sind alle Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllt.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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