Beschlussvorlage - 2023/0220/610

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) samt Befreiung wird erteilt.

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Sachverhalt

Sachverhalt

 

Die Woge errichtet derzeit 11 Wohngebäude am Warburgring. Bauplanungsrechtliche Grundlage ist ein eigens hierfür beschlossener Bebauungsplan, welcher die ursprüngliche, ältere BPlan-Grundlage änderte. Im Zuge der aktuellen Baumaßnahme soll nun aber dennoch von der zu Grunde liegenden Baugenehmigung vom Juni 2020 abgewichen werden. Der Gemeinde liegt ein Bauantrag vom 13.05.2022 samt Befreiungsantrag vom 16.02.2023 vor. Die beantragten Befreiungen betreffen alle 11 Mehrfamilienhäuser, insbesondere auf die bereits i.T. erstellten Balkonanlagen anstatt Loggien, die Neuerrichtung von Balkonanlagen aber auch die Änderung i.T. von geneigtem Dach zu Flachdach. Eine Befreiung ist gerade für die Balkonanlagen notwendig, da die Baugrenzen des Bebauungsplanes überschritten werden. Bereits in der Ursprungsgenehmigung wurden bereits ca. 30 Balkonanlagen , Terrassen und Loggien i.T. außerhalb der Baugrenzen genehmigt. Eine Änderung dieser Balkonanlagen – sowohl der Standorte wie auch der Größenveränderung – wie auch die übrigen beantragten Tekturänderungen bedürfen daher der erneuten Einvernehmenserteilung und bei Festsetzungsbetroffenheit, welche dem Bebauungswunsch entgegen stünde, der Befreiung.

 

In der Anlage „Veränderte Ausführung zur Baugenehmigung vom 09.06.2023 zu AZ 63/323/2020“ werden vom Bauherr die beantragten Sachverhalte des Tektur- und Befreiungsantrages enumerativ aufgeführt und beschrieben.

 

In der Begründung des Befreiungsantrags wird beschrieben, dass gerade die Balkone „sowohl aus energetischen Gründen, wie auch zur Steigerung der Wohnbedürfnisse der Mieter in Lage und Größe den Wohnungen neu zugeordnet“ wurden. Außerdem sei „die Lage und Ausführung innerhalb des Baugrundstückes unter Einhaltung der Abstandsflächen nach Änderung mit geringen Auswirkungen auf die öffentlichen und nachbarlichen Interessen vertretbar“

 

 

Bauplanungsrechtliche Beurteilung:

 

 

Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hinter den Birken 3. Qual. Änderung“, welcher seit dem 08.01.2020 rechtskräftig ist. Aus Sicht der Abteilung Stadtplanung kann das Einvernehmen erteilt und dem Befreiungsantrag zugestimmt werden, da die städtebauliche Gesamtkonzeption sich nicht ändert, die nachbarlichen Interessen innerhalb wie außerhalb der Vorhabenfläche gewahrt bleiben und die Abstandsflächen weiterhin eingehalten werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Keine

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Anlagen

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