Beschlussvorlage - 2023/0146/680

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird zur Aufnahme eines Investitionskredites in Höhe von 1.100.000,00 EUR für den Eigenbetrieb SeH ermächtigt.

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom 31.01.2022 wurde im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2022 die Aufnahme des Investitionskredites in Höhe von 9.012.350,00 EUR für das Jahr 2022 durch das Landesverwaltungsamt – Kommunalaufsicht – genehmigt.

 

Gemäß § 10 der Geschäftsordnung wird die Investitionskreditaufnahme im Stadtrat beschlossen. Gemäß § 35 KSVG ist die Aufnahme von Investitionskrediten nicht mehr vorbehaltene Aufgabe des Stadtrates. Mit Änderung des KSVG vom Oktober 2003 ist nur noch ein Beschluss des Stadtrates erforderlich und zwar ein solcher gemäß § 84 Abs. 2 Nr. 1b KSVG i.V.m. § 12 Abs. 1 EigVO (Wirtschaftsplan).

 

Dies entspricht dem Gesamtveranschlagungsgrundsatz des kommunalen Haushaltsrechts.

 

Die Situation auf dem Kapitalmarkt ist durch rasch wechselnde Konditionen gekennzeichnet. Angebote von Kreditinstituten für aufzunehmende Kredite sind in der Regel wenige Stunden gültig, so dass zwischen der Angebotsabgabe durch die Banken und der Aufnahme von Seiten der Stadt eine Entscheidung durch ein Beschlussorgan nicht erfolgen kann.

 

Die Aufnahme hat zu an diesem Tage günstigsten Angebot zu erfolgen. Zur Angebotsabgabe sind unter anderem alle leistungsfähigen Homburger Kreditinstitute aufzufordern. Über jede erfolgte Aufnahme ist dem Werksausschuss in dessen nächstfolgender Sitzung zu berichten.

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Finanz. Auswirkung

 

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