Beschlussvorlage - 2023/0177/200

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird zur Aufnahme eines Investitionskredites in Höhe von 5.512.160,00 € für das Jahr 2023 ermächtigt

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Sachverhalt

Das Landesverwaltungsamt – Kommunalaufsicht – hat mit Schreiben vom 14.02.2023 im Rahmen der Haushaltssatzung 2023 die Aufnahme des Investitionskredites in Höhe von 5.512.160,00 € für das Jahr 2023 genehmigt. Der Investitionskredit dient zur Deckung des Finanzierungssaldos aus Investitionstätigkeit (investive Auszahlungen abzüglich investive Einzahlungen) in der Finanzplanung 2023. Die Teilbeträge der Kredite, die in Höhe von 350.500,00 € für den Ausbau von Kindertagesbetreuung, in Höhe von 165.000,00 € für rentierliche Maßnahmen sowie 2.288.000,00 € für den Brand- und Katastrophenschutz veranschlagt sind, sind zweckgebunden und dürfen zur Finanzierung der übrigen Investitionen nicht verwandt werden.

 

Nach § 84 Abs. 2 Nr. 1b i. V. mit §83 Abs. 3 Satz 1 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) beschließt der Stadtrat unter Beachtung des Gesamtveranschlagungsgrundsatzes und in Ausübung seiner Befugnisse nach § 10 der Geschäftsordnung formal den Vollzug des Kreditaufnahmeverfahrens.

 

Die Situation auf dem Kapitalmarkt ist durch rasch wechselnde Konditionen gekennzeichnet. Angebote von Kreditinstituten für aufzunehmende Kredite sind in der Regel wenige Stunden gültig, so dass zwischen der Angebotsabgabe durch die Banken und der Aufnahme von Seiten der Stadt eine Entscheidung durch ein Beschlussgremium nicht erfolgen kann.

 

Die Aufnahme hat zu dem an diesem Tage günstigsten Angebot zu erfolgen. Zur Angebotsabgabe sind unter anderem alle leistungsfähigen Homburger Kreditinstitute aufzufordern.

 

Über jede erfolgte Aufnahme ist dem Haupt- und Finanzausschuss in dessen nächstfolgender Sitzung zu berichten.

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Finanz. Auswirkung

 

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