Beschlussvorlage - 2023/0180/100

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die in der Anlage beigefügte Vorschlagsliste der Kreisstadt Homburg zur Schöffenwahl 2023 für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wird beschlossen.

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Sachverhalt

Die Kreisstadt Homburg hat gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz – GVG – alle fünf Jahre eine Vorschlagsliste für die Schöffenwahl aufzustellen. Diese Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Gemeinde ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Stadtrates, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder erforderlich.

Für den Amtsgerichtbezirk Homburg sind von der Stadt Homburg mindestens 31 Personen zu benennen. Neben einem Presseaufruf wurden auch alle Fraktionsvorsitzenden, Ortsvorsteher und Ortsvertrauensleute aufgefordert, Vorschläge zur Benennung von Schöffinnen und Schöffen zu unterbreiten.

 

Die als Anlage beigefügte Vorschlagsliste enthält 62 Bewerberinnen und Bewerber, die sich bereit erklärt haben, das Schöffenehrenamt ausüben zu wollen.

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Finanz. Auswirkung

Keine

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Anlagen

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