Beschlussvorlage - 2023/0236/600

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gültigkeit der Wertgrenzen der Vergaberichtlinie wird bis 31.12.2023 verlängert. Die Auftragswertgrenze für die Direktvergabe von Liefer- und Dienstleistungen wird von 3.000 € auf 10.000 € erhöht.

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Sachverhalt

Der Erlass zur Änderung des Vergabeerlasses 2022 vom 20.04.2023 enthält eine Verlängerung der im Vergabeerlass 2022 festgesetzten Wertgrenzen bis 31.12.2023. Außerdem wurde die Auftragswertgrenze für die Direktvergabe von Liefer- und Dienstleistungen (UVgO-Bereich) von 3.000 € auf 10.000 € (netto) erhöht.

Der Erlass trat mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

Die Erhöhung der Auftragswertgrenze gilt nicht für den Baubereich. Für Bauleistungen gilt bei Direktaufträgen weiterhin die Wertgrenze von 3.000 € netto.   

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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