Beschlussvorlage - 2023/0219/69
Grunddaten
- Betreff:
-
Zentralisierung des Stoffstrommanagements der EVS Wertstoff-Zentren
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 69 - Baubetriebshof
- Bearbeiter:
- Claudia Ohliger
- Beteiligt:
- 20 - Kämmerei; 200 - Haushaltsangelegenheiten
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Gestoppt
|
|
Stadtrat
|
Entscheidung
|
|
|
17.05.2023
|
Sachverhalt
Die Stadt Homburg betreibt für den EVS ein Wertstoffzentrum. Rechtliche Grundlage hierfür ist eine im Jahr 2010 abgeschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit einer Mindestlaufzeit von 15 Jahren.
Für den Betrieb des Wertstoffzentrums zahlt der EVS der Stadt Homburg die Betriebskosten gem. § 5 der ö.-r. Vereinbarung. Die erstattungsfähigen Kosten sind seit 2010 angepasst worden und betragen aktuell 308.000,00 Euro pro Jahr.
Die tatsächlichen Betriebskosten lagen jedoch in den letzten Jahren immer höher, so dass ein nicht unerheblicher Restbetrag stets bei der Stadt Homburg verblieb.
Das bisherige Bezuschussungssystem benachteiligt im Grundsatz Wertstoff-Zentren, wie das der Stadt Homburg, die aufgrund günstiger Verkehrslage oder bürgerfreundlicher Servicezeiten große Stoffströme, auch aus Nachbarkommunen, annehmen, ohne dies selbst beeinflussen zu können.
Der Umstand, dass die Betriebskosten nicht für alle Betreiber der Wertstoff-Zentren auskömmlich sind, allgemein steigende Betriebskosten sowie teilweise erhebliche kapazitive Probleme durch große Mengen an Sperrabfällen, die in den vergangenen Jahren in den Wertstoffzentren angedient wurden, veranlassten den EVS die Optimierung des bestehenden Systems zu prüfen.
Im Jahr 2022 wurde das „Holsystem“ für Sperrabfall mit „Freikontingenten“ für die Bürger eingeführt. Dies führte bereits zu einer teilweisen Entlastung der Wertstoff-Zentren.
Im Rahmen der immer weiter steigenden abfallrechtlichen und auch operativen Anforderungen an den Betrieb der EVS Wertstoff-Zentren sowie – trotz greifender entlastender Effekte aus der Anpassung der Sperrabfallstrategie – weiter steigenden Kosten für den Betrieb der Wertstoff-Zentren entstand, zunächst im Rahmen der Aufsichtsrats-Klausur 2022, der Auftrag an den EVS, weitere Ansätze zur Optimierung des bestehenden Systems zu prüfen und insbesondere über eine Zentralisierung des Stoffstrommanagements nachzudenken. Im Fokus stand hierbei mit absoluter Priorität der Erhalt der großen Akzeptanz und der grundsätzlich hohen Attraktivität der saarländischen EVS Wertstoff-Zentren
Mit Schreiben vom 20.12.2022 stellte der EVS ein mögliches Modell ab dem 01.01.2024 vor:
- Das Stoffstrommanagement wird durch den EVS zentral durchgeführt. Dabei soll durch eine Bündelung der Wertstoffströme in Regionallose deutlich attraktivere Vermarktungspreise und Synergie-Effekte erzielt werden. Die verbundenen Kosten, Vermarktungserlöse sowie verbundene operative Risiken verbleiben gesamtheitlich beim EVS als zukünftigem Auftraggeber und führen zu einer signifikanten Entlastung der Standortkommunen.
- Die Gestellung des Personals verbleibt bei den Kommunen. Das Personal wird auch zukünftig für den Container-Abruf im Tagesgeschäft verantwortlich sein (Austausch voller Container etc.), um hier auch eine bestmögliche Koordination und geringstmögliche Reaktionszeiten zu ermöglichen.
Da die tatsächlichen Betriebskosten des Wertstoffzentrums seit Jahren deutlich über den Erstattungen des EVS liegen, bekundete die Stadt Homburg im Februar 2023 ein grundsätzliches Interesse an der beabsichtigten Zentralisierung gegenüber dem EVS, da die geplante Umstellung das wirtschaftliche Risiko der Standortkommunen minimiert.
In einer Verbandsversammlung des EVS am 28.03.2023 wurde über die Zentralisierung des Stoffstrommanagements beraten und entsprechende Beschlüsse gefasst.
Bis zur Erstellung der Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss lag keine schriftliche Bestätigung der gefassten Beschlüsse des EVS vor. Da der EVS bei der geplanten Vorgehensweise bis zum 01.01.2024 eine Ausschreibung zur Abfuhrlogistik durchführen muss und hierfür ein ausreichendes zeitliches Fenster benötigt, sollen die Kommunen bis zum 29.6.2023 einen Beschluss fassen, ob sie am neuen System teilnehmen wollen.
Da vor diesem Termin nur noch eine Stadtratssitzung am 17.05.2023 stattfindet, wurde der Sachverhalt mit Stand 14.04.2023 zur Vorberatung als Tagesordnungspunkt in den HFA eingestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
165 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
28,8 kB
|