Beschlussvorlage - 2023/0218/69-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat ermächtigt die Stadtverwaltung den Leistungsvertrag über das Einsammeln und Befördern von Siedlungsabfällen ab 01.07.2023 mit dem EVS abzuschließen.

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Sachverhalt

Die Stadt Homburg führt im Auftrag des EVS aufgrund öffentlich-rechtlicher Vereinbarung vom 31.10.2005 das Einsammeln und Befördern von Siedlungsabfällen im Stadtgebiet Homburg durch. Als Ausgleich für die Übernahme und Durchführung der o.g. Aufgaben erhält die Stadt einen finanziellen Ausgleich. Der von der Stadt zu erfüllende Leistungskatalog, die hierfür durch den EVS zu zahlenden Entgelte und die Zahlungsmodalitäten werden in einem gesondert abzuschließenden Vertrag geregelt.

 

Der bestehende Leistungsvertrag lief am 30.06.2021 aus, und wurde durch Verlängerungsoptionen bis 30.06.2023 verlängert.

 

In der Stadtratssitzung vom 16.12.2020 beschloss der Rat, die Beibehaltung des bestehenden Systems als bürgernahe Leistung der Stadtverwaltung.

 

Der EVS hat Ende 2022 eine Ausschreibung zur Neuvergabe der Sammlung und Beförderungen von Rest-, Sperr und Bioabfall für das Saarland unter Ausschluss der Fuhrparkgemeinden Saarlouis, Neunkirchen und Homburg durchgeführt.

 

Die drei Fuhrparkgemeinden wurden mit Schreiben des EVS vom 02.02.2023, eingegangen beim BBH am 14.02.2023, aufgefordert, bis 10.03.2023 ein Angebot auf der Grundlage der vorgelegten Leistungsbeschreibung abzugeben. Die Stadt Homburg hat fristgerecht ein entsprechendes Angebot eingereicht.

 

Mit Mail vom 21.04.2023 hat der EVS mitgeteilt, dass die von Seiten der Stadtverwaltung vorgelegten Preisvorstellungen akzeptiert werden. Dies bedarf noch der formellen Zustimmung des Aufsichtsrates des EVS (Sitzung am 20.06.2023).

Eine Feinabstimmung des Vertragstextes ist derzeit in Bearbeitung. Da bis Vertragsbeginn keine Stadtratssitzung mehr stattfindet, wird daher um Ermächtigung gebeten

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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