Beschlussvorlage - 2023/0255/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Übertragung bestimmter Geschäftszweige an hauptamtliche Beigeordnete
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 - Hauptamt
- Bearbeiter:
- Michael Forster
- Bericht erstattet:
- Bürgermeister Forster
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Stadtrat
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Entscheidung
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17.05.2023
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Sachverhalt
Über die Übertragung bestimmter Geschäftszweige an hauptamtliche Beigeordnete und die Änderung entscheidet gem. § 63 Abs. 3 Satz 2 KSVG der Stadtrat auf Vorschlag des Oberbürgermeisters. Seit 01. April 2023 ist die 2. hauptamtliche Beigeordnetenstelle nunmehr durch Herrn Manfred Rippel wiederbesetzt. Nach wie vor ist nicht absehbar, ob der Oberbürgermeister seine Amtsgeschäfte wieder aufnimmt.
Die Verwaltung schlägt vor, die Geschäftsbereiche wie folgt festzulegen:
- Dezernat I (Oberbürgermeister):
Bereich Koordination, Wirtschaft, Finanzen und Recht
- Dezernat II (Bürgermeister):
Bereich EDV und Bauen
- Dezernat III (2. Hauptamtlicher Beigeordneter):
Frauen, Soziales, Bildung, Demographie und Ordnung
Das Aufgabenspektrum des Amtes 32 (Bürgerservice) wird somit gänzlich dem Dezernat III zugeordnet, ebenfalls aus dem Amt 60 der Teilbereich der Städtebauförderung. Der Dezernatsverteilungsplan ist beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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64,1 kB
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