Beschlussvorlage - 2023/0255/10-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die Übertragung bestimmter Geschäftszweige an hauptamtliche Beigeordnete gem. § 63 Abs. 3 KSVG.

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Sachverhalt

Über die Übertragung bestimmter Geschäftszweige an hauptamtliche Beigeordnete und die Änderung entscheidet gem. § 63 Abs. 3 Satz 2 KSVG der Stadtrat auf Vorschlag des Oberbürgermeisters. Seit 01. April 2023 ist die 2. hauptamtliche Beigeordnetenstelle nunmehr durch Herrn Manfred Rippel wiederbesetzt. Nach wie vor ist nicht absehbar, ob der Oberbürgermeister seine Amtsgeschäfte wieder aufnimmt.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Geschäftsbereiche wie folgt festzulegen:

 

  • Dezernat I (Oberbürgermeister):

Bereich Koordination, Wirtschaft, Finanzen und Recht

 

  • Dezernat II (Bürgermeister):

Bereich EDV und Bauen

 

  • Dezernat III (2. Hauptamtlicher Beigeordneter):

Frauen, Soziales, Bildung, Demographie und Ordnung

 

Das Aufgabenspektrum des Amtes 32 (Bürgerservice) wird somit gänzlich dem Dezernat III zugeordnet, ebenfalls aus dem Amt 60 der Teilbereich der Städtebauförderung. Die Zentrale Vergabestelle wird ab 01. Juni 2023 als Stabsstelle dem Dezernat I zugeordnet sein.

 

Der Dezernatsverteilungsplan ist beigefügt.

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Finanz. Auswirkung

Keine

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Anlagen

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