Beschlussvorlage - 2023/0202/100-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Satzung über die Einteilung des Gebietes der Kreisstadt Homburg in Gemeindebezirke und die Mitgliederzahl in den Ortsräten wird beschlossen.

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Sachverhalt

Gem. § 70 Abs. 1 KSVG kann das Gebiet einer Gemeinde durch Satzung in Gemeindebezirke eingeteilt werden.

 

Die bisherige Satzung über die Einteilung des Gebietes der Kreisstadt Homburg in Gemeindebezirke und die Mitgliederzahl in den Ortsräten wurde durch den Stadtrat am 11. Februar 1993 beschlossen.

 

Eine Neufassung ist erforderlich, soweit der Rat die Einführung von Ortsräten im gesamten Stadtgebiet beschließt.

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Finanz. Auswirkung

 

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