Einleitungsbeschluss - 2023/0200/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Planungsleistungen zur Sanierung der Tiefgarage sowie die Projektsteuerungsleistungen hierzu werden in einem EU-weiten Wettbewerbsverfahren ausgeschrieben.

Der Wettbewerb für eventuell weiter erforderlich werdende Planungsleistungen unterhalb des Schwellenwertes erfolgt unter Berücksichtigung der Bestimmungen der UVgO.

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Sachverhalt

Die städtische Tiefgarage in der Innenstadt unterliegt seit Jahren einem erheblichen Instandhaltungsstau. Zum einen betrifft dies das Betonbauwerk selbst zum andere aber auch die darin verbauten technischen Anlagen. Die Tiefgarage ist im Eigentum der Homburger Parkhaus und Stadtbus GmbH (HPS GmbH). Diese plant die Gesamtsanierung in mehreren Bauabschnitten.

Die Grobkostenschätzung für die Sanierungsarbeiten liegt derzeit bei ca. 10.000.000 € brutto. Davon ausgehend werden die Planungsleistungen zu den Losen 1 und 2 oberhalb des derzeitigen Schwellenwertes von 215.000 € netto liegen und sind EU-weit auszuschreiben. Die Mittel für die ersten Schritte stehen im Wirtschaftsplan 2023 der HPS GmbH zur Verfügung.

Die hierzu erforderlichen Planungsleistungen umfassen LOS 1: Architektur ggf. inkl. Brandschutz-Planungsleistungen und LOS 2: Technische Gebäudeausstattung.

Das Homburger Büro Tribast wird durch das EU-Verfahren begleiten. Der Aufsichtsrat der HPS GmbH ermächtigt die Geschäftsführung, den Auftrag für die Verfahrensbegleitung an die Firma Tribast zu vergeben. Die Verfahrensbegleitung kann ohne Wettbewerb vergeben werden.

Die HPS GmbH ist personell nicht in der Lage, dieses Projekt zu begleiten bzw. abzuwickeln. Aus diesem Grunde soll ein externer Projektsteuerer mit den entsprechenden Koordinierungsleistungen beauftragt werden. Ein Honorar hierfür kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht angegeben werden. Auf Grund der Laufzeit der Planungs- und Sanierungsmaßnahmen sowie der anrechenbaren Kosten dürfte der EU-Schwellenwert dabei deutlich überschritten sein und ebenfalls ein EU-weites Vergabeverfahren zur Beauftragung eines Projektsteuerers erforderlich machen.

Voraussichtlich werden darüber hinaus noch weitere Planungsleistungen erforderlich (Gutachten, Vermessungsleistungen,…).

Dieser Einleitungsbeschluss bezieht sich demnach auch auf die Leistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes. Nach Abschluss der Verfahren wird zu jedem Verfahren der geprüfte Vergabevorschlag dem Stadtrat bzw. den jeweiligen Gremien zur Entscheidung vorgelegt.

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Finanz. Auswirkung

Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt: keine

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