Beschlussvorlage - 2023/0298/610
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 5 Wohneinheiten, Peterstr., Gemarkung Erbach-Reiskirchen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 610 - Stadtplanung / Bauordnung
- Bearbeiter:
- Artur Bomke
- Bericht erstattet:
- Michael Banowitz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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29.06.2023
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Sachverhalt
Der Gemeinde liegt ein Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 5 Wohneinheiten vor.
Bauvorhabenbeschreibung des Entwurfsverfassers:
„Wir beabsichtigen den Bau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohnungen. Das Projekt befindet sich an der folgenden Adresse: 66424 Homburg, Peterstraße, Gemarkung: Erbach-Reiskirchen, Flurstück: 3678/1, 2522/13. Das projektierte Gebäude befindet sich auf einem Grundstückmit den Maßen 30,15m mal 18,31m in der Mitte des Grundstücks, Baugrundstücksfläche 552 m². Die Topographie des Geländes ist eben. Die Topografie ist so angelegt, dass das Grundstück auf natürliche Weise entwässert werden kann. Neben dem geplanten Haus ist eine Fertiggarage für die Lagerung von Fahrrädern, Kinderwägen, Rollstühlen und Spielgeräten für Kinder vorgesehen. Vor dem Eingang des Hauses befindet sich ein Müllplatz. Auf dem Grundstück stehen 8 Parkplätze und ein Spielplatz zur Verfügung, der auf der südlichen Seite des Grundstücks in einer Entfernung von der Fahrbahn vorgesehen ist. Die Freifläche ist mit einzelnen Pflanzen und Sträuchern begrünt. Für die Landschaftsbauteile werden wasserdurchlässige Beläge für Einfahrten, Parkplätze und Gehwege verwendet.
Das Gebäude ist mit der Hauptfassade nach Süden ausgerichtet, was der meridionalen Ausrichtung entspricht und die längste Sonneneinstrahlung bietet. Das geplante Gebäude hat eine Firsthöhe von 10,89 m und eine Traufhöhe von 6,59m. Das Wohnhaus ist mit 2 Vollgeschossen und einem Dachgeschoss konzipiert. Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss. Die Dachform ist ein Satteldachmit einer Dachneigung von 40° und einer KN von 0,25 m. Im Dachgeschoss befindet sich eine Dachgaube mit einer ungewohnten Größe von 1/3 der Hauslänge. Die Schleppgaube ist mit einer Dachneigung von 12° und einer KN von 2,875m. Das Obergeschoss verfügt über 2 Balkone 3x1,5m. Das Wohnhaus ist an die umgebende Bebauung angepasst. Die Bautiefe des geplanten Hauses von der Peterstraße orientiert sich an der Bautiefe der Häuser 21 und 23.“
Bauplanungsrechtliche Beurteilung:
Das Vorhabengebiet liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (109 Dell), welcher seit dem 08.09.1967 rechtskräftig ist. Festgesetzt ist ein Allgemeines Wohngebiet mit einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 0,7. Es sind maximal zwei Vollgeschosse zulässig. Es wird eine Befreiung der zulässigen GFZ von 0,7 beantragt, welche um 45m² überschritten wird. Seitens Abteilung 610 kann der Befreiung zugestimmt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und das Bauvorhaben in Gänze städtebaulich vertretbar ist.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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2
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(wie Dokument)
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29,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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627,4 kB
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4
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1,4 MB
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5
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(wie Dokument)
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569,4 kB
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6
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(wie Dokument)
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104,1 kB
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