Einleitungsbeschluss - 2023/0308/680
Grunddaten
- Betreff:
-
Kanalsanierung 9. Bauabschnitt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Einleitungsbeschluss
- Federführend:
- 680 - Eigenbetrieb Stadtentwässerung
- Bearbeiter:
- Julia Antony
- Bericht erstattet:
- Herr Orschekowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Werksausschuss des Eigenbetriebs Stadtentwässerung
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Entscheidung
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03.07.2023
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Sachverhalt
Die Stadt Homburg verfügt über etwa 330 km Hauptkanäle mit ca. 10.000 Haltungen, 10.500 Schachtbauwerken und 28.000 Hausanschlüssen. Die ältesten Haltungen stammen aus dem Jahr 1925. Die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit und der Dichtheit der Kanalisation sind grundlegende Pflichtaufgaben der Kreisstadt Homburg als abwasserbeseitigungpflichtigem Betreiber der öffentlichen Kanalisation.
Die ständig fortgeschriebene Kanalbestandsaufnahme ermöglicht eine genaue Zustandsbewertung der städtischen Kanalisation, die als eine der Grundlagen für die Einteilung in Prioritätenklassen dient.
Die Stadt Homburg begann 2006 mit den ersten Sanierungs- bzw. Renovationsmaßnahmen des Kanalnetzes. Seitdem wurden insgesamt 8 Kanalsanierungsbauabschnitte realisiert.
Nun soll der 9. Bauabschnitt ausgeschrieben werden. Die ursprünglich geplante Renovierung der AZ-Rohre muss auf Grund fehlender Normierungen aus dem 9. BA entnommen werden. Die Sanierung von Asbestzementrohren ist bisher in Deutschland nicht abschließend geklärt, da zurzeit an einer neuen Normierung zur Reparatur und Renovation von Asbestzementrohren gearbeitet wird. Die eigentlich für 2019 vorgesehene neue Norm ist somit noch immer nicht in Kraft.
Die im 9. Bauabschnitt liegenden Hausanschlüsse werden in die ganzheitliche Betrachtung mit einbezogen und werden teilweise in der Maßnahme mit saniert.
Auf Grund der technischen Weiterentwicklung ist es nunmehr möglich, die Hausanschlüsse im geschlossenen Verfahren zu sanieren. Deshalb wird der bereits gefasste Beschluss für die Sanierung des 9. Bauabschnitts geändert bzw. ergänzt.
Des Weiteren musste zur Umsetzung die Erneuerung der Kanäle in der Oberen/ Unteren Allee abgewartet werden.
Lage der vorgesehenen Sanierungsabschnitte im Stadtgebiet Homburg:
- Storchenstraße
- Teilbereiche der Oberen - Unteren Allee
- Sanierung der Hausanschlüsse in der Oberen/ Unteren Allee, welche nicht
in offener Bauweise erneuert wurden.
- Teilbereiche Scheffelweg
- Teilbereiche Lessingstraße
- Teilbereiche Am Großen Acker
- Teilbereiche Spitzweg
- Teilbereiche historischer Marktplatz
- Teilbereiche Karlstraße
- Teilbereiche Schützenstraße
Des Weiteren sind in einzelnen verstreut liegenden Haltungen Renovationsmaßnahmen zur Erhaltung der Dichtigkeit und Beständigkeit des Kanalsystems vorgesehen.
Die Abschnitte werden je nach Erfordernis im Roboterverfahren und/oder Reliningverfahren saniert.
Grundlage zur Entscheidung, welches Verfahren zum Einsatz kommt, bildet der bauliche Zustand sowie die hydraulische Auslastung der Kanäle.
Die Leistungsphasen 1, 2, 3, 5, 6, 8 und 9 in Anlehnung an die HOAI 2021 §43 werden hausintern in Eigenleistung durch die Stadtentwässerung durchgeführt. Die Ausschreibung erfolgt als öffentliche Ausschreibung gem. VOB.
Nach der Submission werden dem Werksausschuss die wirtschaftlich, technisch und rechnerisch geprüften Ergebnisse zur Beratung und dem Stadtrat zur Beratung und Beauftragung wieder vorgelegt.
