Beschlussvorlage - 2023/0311/680
Grunddaten
- Betreff:
-
Kanalneubau/ Sanierung im Bereich der oberen Kirchenstraße und Schwesternhausstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 680 - Eigenbetrieb Stadtentwässerung
- Bearbeiter:
- Julia Antony
- Bericht erstattet:
- Herr Orschekowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Werksausschuss des Eigenbetriebs Stadtentwässerung
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Entscheidung
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03.07.2023
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Sachverhalt
Die Kostenaufstellung der im April 2023 vergeben Planung gemäß §44 HOAI für den Bereich der oberen Kirchenstraße und Schwesternhausstraße liegt nun vor.
Die Kanalsanierung soll auf ca. 165m in offener Bauweise erfolgen. Auf Grund des Zustandes der Abwasserleitungen der oberen Kirchenstraße ist eine Sanierung der Leitungen in diesem Bereich im Gegensatz zur Schwesternhausstraße im geschlossenen Verfahren nicht möglich. Die Kanäle müssen im Zuge einer offenen Baumaßnahme ausgetauscht werden.
Im Bereich der Schwesternhausstraße werden die Bestandsrohre nach jetziger Analyse mittels Inlinerverfahren saniert.
Auf Grund der bekannten Problematik der ab der 01.08.2023 gültigen Ersatzbaustoffverordnung ergeben sich weitere bisher unbekannte Kostenrisiken. Die Kreisstadt Homburg verfügt bisher noch über kein genehmigtes Zwischenlager zur ordnungsgemäßen Durchführung von Straßen-, Kanal-, und anderer Baumaßnahmen. Angesichts dieser Situation laufen momentan Gespräche mit anderen Kommunen, wie eine gemeinsame Projektstrategie aussehen kann. Die SeH führt aktuell Gespräche mit dem LUA, um eine mögliche Flächennutzung in Homburg als Zwischenlager zu ermöglichen.
Die Ausschreibung wird erst veröffentlicht, wenn ein Kostenrisiko auf Grund der neuen gesetzlichen Regelungen weitestgehend minimiert bzw. ausgeschlossen werden kann.
Die Ausschreibung erfolgt nach Bereitstellung der Mittel als öffentliche Ausschreibung gem. VOB/A.
Nach der Submission werden dem Werksausschuss die wirtschaftlich, technisch und rechnerisch geprüften Ergebnisse zur Beratung und dem Stadtrat zur Beratung und Entscheidung wieder vorgelegt.
Finanz. Auswirkung
Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich voraussichtlich auf ca. 640.000€ brutto.
Die Haushaltsmittel werden als Maßnahme 305 auf dem Konto 783000 auf der HHst Produkt 53805000 des Mandanten 5 im Wirtschaftsplan zur Verfügung gestellt. Weitere benötigte Mittel werden durch Übertragung investiver Mittel aus der Maßnahme 013 Lagerstraße zur Verfügung gestellt bzw. im nächsten Wirtschaftsplan berücksichtigt. Hierzu wird der Ausschuss nach Fertigstellung der Planungen des beauftragten Ingenieurbüros in der Werksauschussitzung am 06.11.2023 unterrichtet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,4 MB
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