Beschlussvorlage - 2023/0004/-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Kreisstadt Homburg überträgt dem Eigenbetrieb SeH den Besitz am Gebäude „Bei der Beedermühle“ Flurstück 2159/8 Flur 9 gegen Erstattung des vor Übertragung zu ermittelnden aktuellen Marktwertes in dessen Anlagevermögen.

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Sachverhalt

Die SeH übernimmt das marode Gebäude im unmittelbar angrenzenden Bereichs der Kläranlage der Stadt Homburg zur Realisierung der notwenigen Schwarz/Weiß – Bereiche, Materialdesinfektionsbereiche und Büroräume.

Bis heute haben die Mitarbeiter der SeH keinen Zugang zu einem notwendigen Schwarz/Weiß – Bereich, um nach Baustellenterminen mit Aerosolbelastungen aus dem Kanal und zum Beispiel dem Kontakt mit Rattengift oder direktem Kontakt mit Fäkalien die durch die Unfallkasse bzw. Berufsgenossenschaften geforderten Arbeitsabläufe zu erfüllen.

Ein extern beauftragtes Büro hat zur Sicherstellung der notwendigen Arbeitssicherheitsabläufe über die oben genannten Notwendigkeiten eines Schwarz/Weiß – Bereiches hinaus auch die Erfordernis eines geeigneten Laborarbeitsplatzes zum abfüllen und behandeln von Abwasserproben sowie zur Desinfektion der eingesetzten Arbeitsmaterialien aufgezeigt.

Im Zuge des Umbaus des Bestandsgebäudes an der Kläranlage sollen die notwendigen Infrastrukturen zur Erfüllung der Anforderungen der Berufsgenossenschaften und des Arbeits- und Gesundheitsschutzes umgesetzt werden.

Das vorhandene Bestandsgebäude soll in ein modernes Bürogebäude umgebaut werden. Im Zuge des Umbaus soll als Pilotprojekt ein modernes Heizsystem durch Wärmerückgewinnung aus Abwasser in Zusammenarbeit mit dem EVS realisiert werden. Dazu gibt es bereits eine Grundsatzentscheidung des EVS dies zu ermöglichen.

Durch die zentrale Lage unmittelbar an der Kläranlage können nach zu treffenden Vereinbarungen mit dem EVS dort vorhandene größere Laborflächen und Infrastrukturen gemeinsam genutzt werden. Durch die besondere Lage an der Kläranlage können die schon länger vorgesehenen Messungen von Teilströmen des Homburger Abwassersystems standortnah umgesetzt werden.
Die Gebäudeinvestitionen wurden durch das LaVA - wie im Wirtschaftsplan vorgesehen - genehmigt.

Nach Zustimmung des Stadtrates wird auf Kosten der SeH ein Marktwertgutachten zur Festlegung des Übertragungswertes beauftragt.

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Finanz. Auswirkung

Die notwendigen finanziellen Mittel stehen im Wirtschaftsplan auf dem Konto 783000 Maßnahme 312 zur Verfügung.

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Anlagen

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