Beschlussvorlage - 2023/0293/200

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Leistung eines Betriebskostenzuschusses der Stadt an die Musikschule Homburg gGmbH für das Jahr 2023 in Höhe von max. 800.000 Euro wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Im Haushalt der Stadt Homburg ist für das Haushaltsjahr 2023 für die Musikschule Homburg gGmbH ein Zuschuss in Höhe von 800.000 Euro veranschlagt.

Im Wirtschaftsplan der Musikschule Homburg gGmbH ist für das Jahr 2023 in der laufenden Verwaltung ein Betriebskostenzuschuss von Seiten der Kreisstadt Homburg an die Musikschule Homburg gGmbH in gleicher Höhe eingeplant.

 

Die Musikschule Homburg gGmbH ist auf den Betriebskostenzuschuss angewiesen. Er dient vor allem zur Deckung der Personalkosten, der Bewirtschaftungs- und Unterhaltskosten des Musikschulgebäudes, der Kosten für die Geschäftsbesorgung im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages mit der Stadt Homburg, der Zinsaufwendungen an das Kreditinstitut sowie der Aufwendungen für die bilanziellen Abschreibungen.

 

Der Betriebskostenzuschuss soll in 2. Raten ausbezahlt werden. Die 1. Ratenzahlung soll am 01.08.2023 in Höhe von 600.000 € erfolgen. Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres, wenn der endgültige Bedarf ermittelt wurde, soll die Schlusszahlung in Höhe von höchstens 200.000 € erfolgen.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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