Beschlussvorlage - 2023/0304/200

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Für das Haushaltsjahr 2023 wird die Haushaltssatzung der Schramm´sche Stiftung und der Haushaltsplan beschlossen.

Reduzieren

Sachverhalt

Nach § 13 der Satzung der Schramm´sche Stiftung ist die Stiftungsversammlung der Stadtrat von Homburg. Die Stiftungsversammlung beschließt nach § 14 der Satzung über die Aufstellung des Haushaltsvoranschlages.

 

Der Stiftungsbeirat entscheidet über die Verwendung der Stiftungsmittel. Die Vorberatung einer Haushaltssatzung gehört nicht zu den Aufgaben des Stiftungsbeirates. Eine Sitzung nur zur Unterrichtung der Beiratsmitglieder wurde von diesen nicht gewünscht.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...