Informationsvorlage - 2023/0315/40

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Ziel des Schulentwicklungsplanes im Sinne des § 37 Schulordnungsgesetz in Verbindung der Schulentwicklungsplanungsverordnung ist die Bereitstellung der planerischen Grundlagen für die Entwicklung eines regional ausgewogenen, differenzierten und inklusiven Bildungsangebotes im Saarland.

 

Darzulegende Grundlagen der Schulentwicklungsplanung sind:

  • das gegenwärtige Schulangebot der jeweiligen Kommune nach Schulformen, Schularten und Schulstandorten
  • die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, einschließlich des ermittelten und des voraussichtlichen Schulwahlverhaltens
  • die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestandes
  • die verschiedenen vorhandenen gebundenen und freiwilligen Ganztagsangebote einschließlich der eventuell vorhandenen Jugendhilfeangebote.
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Im Hinblick auf die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens ist insbesondere darauf zu achten, dass ein geordneter Schulbetrieb gewährleistet ist. Nach § 9 Abs. 1 und 2 SchoG ist ein geordneter Schulbetrieb dann gewährleistet, wenn die jeweilige Grundschule in allen Klassenstufen insgesamt mindestens 80 Schülerinnen und Schüler aufweisen.

 

Der Schulentwicklungsplan muss alles 5 Jahre neu erstellt und dem Ministerium für Bildung und Kultur vorgelegt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

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Anlagen

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