Informationsvorlage - 2023/0315/40
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulentwicklungsplan der Kreisstadt Homburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- 40 - Bildung und Sport
- Bearbeiter:
- Sabrina Zwing
- Bericht erstattet:
- Zwing, Sabrina
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtrat
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Kenntnisnahme
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13.07.2023
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Sachverhalt
Ziel des Schulentwicklungsplanes im Sinne des § 37 Schulordnungsgesetz in Verbindung der Schulentwicklungsplanungsverordnung ist die Bereitstellung der planerischen Grundlagen für die Entwicklung eines regional ausgewogenen, differenzierten und inklusiven Bildungsangebotes im Saarland.
Darzulegende Grundlagen der Schulentwicklungsplanung sind:
- das gegenwärtige Schulangebot der jeweiligen Kommune nach Schulformen, Schularten und Schulstandorten
- die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, einschließlich des ermittelten und des voraussichtlichen Schulwahlverhaltens
- die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestandes
- die verschiedenen vorhandenen gebundenen und freiwilligen Ganztagsangebote einschließlich der eventuell vorhandenen Jugendhilfeangebote.
Im Hinblick auf die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens ist insbesondere darauf zu achten, dass ein geordneter Schulbetrieb gewährleistet ist. Nach § 9 Abs. 1 und 2 SchoG ist ein geordneter Schulbetrieb dann gewährleistet, wenn die jeweilige Grundschule in allen Klassenstufen insgesamt mindestens 80 Schülerinnen und Schüler aufweisen.
Der Schulentwicklungsplan muss alles 5 Jahre neu erstellt und dem Ministerium für Bildung und Kultur vorgelegt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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