Informationsvorlage - 2023/0322/200

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Bürgermeister hat im Rahmen seiner ihm nach der Geschäftsordnung des Stadtrates eingeräumten Obergrenze für diverse über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen gemäß § 89 KSVG die vorherige Zustimmung erteilt.

Die jeweiligen Ausfertigungen der vorherigen Zustimmungen werden dem Stadtrat in der Anlage zur Kenntnis gegeben.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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