Einleitungsbeschluss - 2023/0383/680

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Beschaffung eines Einsatzfahrzeugs Schwarzbereich – Außendienst für die SeH gem. UVgO wird öffentlich ausgeschrieben.

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Sachverhalt

Die Arbeit der SeH ist durch einen ständigen Außendienst von drei Mitarbeitern geprägt.

Im Rahmen der Bauwerks- und Baustellenüberwachung, der Begleitung von Maßnahmen von Kanalinspektionen und –reinigungen, Abwasserprobenahmen sowie der Schadnagerbekämpfung müssen nach der DGUV 103-003 für den Einsatz im Bereich Kanal eine Vielzahl an Sicherheits- und Arbeitsmitteln vor Ort zur Verfügung stehen. Alle beförderten Arbeitsmittel müssen zudem gesichert und ordnungsgemäß verstaut werden.

Zusätzlich sind vor allem für den Bereich der Schadnagerbekämpfung auf Grund des Transports von Giftstoffen spezielle Anforderungen an das Fahrzeug nach der Gefahrstoffverordnung einzuhalten. Auch das Reinigen des Fahrzeugs selbst sowie der „Rattenboxen“ aus dem Kanal ist mit gewissen Auflagen zum Schutz der Mitarbeiter der SeH umzusetzen.

Bis heute verfügt die SeH über kein in derart ausgestattetes Einsatzfahrzeug, das die durch die Unfallkasse bzw. Berufsgenossenschaften, sowie die internen Arbeitssicherheitsbeschreibungen geforderten Arbeitsabläufe im Rahmen des Gesundheitsschutzes sowie die Sicherheitsvorkehrungen im Straßenbereich nach der RSA 21 erfüllt.

 

Ein extern beauftragtes Büro hat zur Sicherstellung der notwendigen Arbeitssicherheitsabläufe über die bereits im Ausschuss ausgeführten Notwendigkeiten eines Schwarz/Weiß – Bereiches im Betriebsgebäude hinaus auch das Erfordernis eines geeigneten Einsatzfahrzeugs aufgezeigt. Darüber hinaus hat die SeH pflichtgemäß begonnen, die bereits jetzt möglichen Minimalanforderungen an den Arbeitsschutz umzusetzen. Dazu gehört unter anderem eine strikte Trennung zwischen Schwarz – und Weißfahrzeugen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kostenschätzung:

 

Die Kosten für die Beschaffung eines den Erfordernissen der Stadtentwässerung komplett ausgebauten Fahrzeugs belaufen sich gemäß den Erfahrungen verschiedener Kommunen und Hersteller voraussichtlich auf ca. 190.000€ brutto.

 

Die Haushaltsmittel werden aus dem verfügbaren Budget des Produkt 53805000 des Mandanten 5 im Wirtschaftsplan zur Verfügung gestellt.

Weitere benötigte Mittel werden durch Übertragung investiver Mittel aus der Maßnahme 013 Lagerstraße zur Verfügung gestellt bzw. im nächsten Wirtschaftsplan berücksichtigt.

 

Die Ausschreibung erfolgt nach Bereitstellung der Mittel als öffentliche Ausschreibung gem. UVgO.

 

 

Nach der Submission werden dem Werkausschuss die wirtschaftlich, technisch und rechnerisch geprüften Ergebnisse zur Beratung und zur Entscheidung wieder vorgelegt.

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