Einleitungsbeschluss - 2023/0362/670

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Vergabeausschuss beschließt die Durchführung der Ausschreibung des Rahmenvertrages zur Pflege von städtischen Vegetationsflächen für die Jahre 2024, 2025 und 2026 mit der Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr

(Pflege des Straßenbegleitgrüns an Bundes-, Landes- und Gemeindestraßen,

Pflege der Grünanlagen außerhalb und innerhalb des Rathauses und der Kreisverwaltung, Pflege der Grünanlagen des Wertstoffhofes, der Parkplätze in der Uhlandstraße und vor dem Kombibad „KOI“)

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Sachverhalt

Die Vergabe der Pflegeleistungen dient dem Zweck, die aufgewendeten Investitionen im Stadtgrün zu unterhalten und weiterzuentwickeln.

Die Bepflanzungen haben folgende wichtige Funktionen:

 Verkehrslenkung

 Verbesserung des Kleinklimas im städtischen Ballungsraum (Verdunstung, 

            Sauerstoffproduktion, Beschattung)

            Abdämpfen der Auswirkungen des Klimawandels

 Bindung von verkehrsbedingten Emissionen (Staub, Abrieb, Abgase)

 Positive Beeinflussung des sozialen Umfeldes

 Urbanität

 Attraktives und gepflegtes Stadtbild

 

Mangels personeller Kapazitäten im Baubetriebshof werden seit 31 Jahren Pflegeleistungen in städtischen Vegetationsflächen an Fremdfirmen vergeben.

Bei diesen gärtnerischen Arbeiten werden ca. 53.000 qm Pflanz- und Rasenflächen im Turnus von 6 Wochen ab Ende März bis Ende November, 5 x im Jahr gehackt und zurückgeschnitten. Zusätzlich werden ab Januar die Wildstaudenflächen zurückgeschnitten.

Es werden jährlich ca. 200 cbm Grünschnitt abgefahren und 5 cbm Abfall entsorgt.

Der jährliche Zeitaufwand liegt bei ca. 4.200 Arbeitskraftstunden.

 

 

Eine Reduzierung der Pflegegänge ist aus fachlicher Sicht nicht möglich:

 

1. Die Verkehrssicherheit kann nur gewährleistet werden, wenn das Straßenbegleitgrün dauerhaft niedergehalten wird. 

2. Reduziert man die Pflegegänge entsteht ein lang andauernder ungepflegter Eindruck der Grünanlagen.

3. Das Mehr an ungewünschtem Aufwuchs kann nur mit erhöhtem Zeitaufwand, und dadurch zusätzlich sehr hohen Kosten, entfernt werden.

4.  Kulturpflanzen werden verdrängt. Diese müssen mit einem hohen Kostenaufwand ersetzt werden.

5. Bei dem derzeitigen Aufbau der städtischen Vegetationsflächen kann, gemäß der            

DIN 18919 | 2016-12 Vegetationstechnik im Landschaftsbau - Instandhaltungsleistungen für die Entwicklung und Unterhaltung von Vegetation (Entwicklungs- und Unterhaltungspflege),

die Pflege nur in 5 Pflegegängen wirtschaftlich erfolgen.

Eine Kostenersparnis durch Reduzierung der Pflegegänge ist nicht möglich.

 

 

Der städtische Baubetriebshof kann, wegen fehlender Kapazitäten bei Maschinen und Personal, keine zusätzlichen Pflegearbeiten übernehmen.

Der Personalrat der Stadt Homburg hat der Vergabe zugestimmt.

 

Folgende Mittel müssen voraussichtlich jährlich von 2024 bis 2026 bereitgestellt werden:

 

Bundesstr.                             Produkt   544 00 100 / 523 112        41.012,86 EUR

Landesstr.                              Produkt   543 00 100 / 523 112        55.292,55 EUR

Gemeindestr.                         Produkt   541 00 110 / 523 112        65.032,03 EUR

Grünanlagen                          Produkt   551 00 100 / 523 112        12.685,23 EUR

Rathaus / Kreisverwaltung Produkt   110 50 300 / 523 112        32.205,98 EUR

Wertstoffhof                          Produkt   537 00 103 / 523 111          5.013,17 EUR

Parkplatz Kombi Bad „KOI“ Produkt       424 09 000 / 523 101          9.833,18 EUR

Parkplatz Uhlandstr.            Produkt       546 0 2001 / 523 101          6.504,77 EUR

 

                                                                Gesamt:          227.579,80 EUR / Jahr (brutto)

 

                               Über die gesamte Vertragslaufzeit:         682.739,40 Eur (brutto)

 

Es ist ein „Offenes Verfahren“ nach der Vergabeverordnung durchzuführen.

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Finanz. Auswirkung

682.739,40 Eur

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