Beschlussvorlage - 2023/0286/610

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gestaltungssatzung „Altstadt Homburg“ wird gemäß § 85 der Landesbauordnung (LBO) Saarland in Verbindung mit § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) beschlossen.

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Sachverhalt

Die Stadt Homburg hat in den letzten Jahren eine beträchtlich gesteigerte Bautätigkeit erlebt, auch die Homburger Innenstadt einschließlich des Altstadtquartiers wird immer mehr nachgefragt. Damit neue Bauprojekte, Umbauten wie Neubauten, den vorhandenen Charakter der Altstadtstadt respektieren und zur positiven Entwicklung des Stadtbildes beitragen, ist die Fortschreibung der Gestaltungssatzung erforderlich. Die Gestaltungssatzung beinhaltet u.a. Festsetzungen zur Fassadengestaltung, Einfriedung, Dachform, Farbgebung und Werbeanlagen.

 

 

Stadtmobiliar ist ein eigenständiges Thema, das mit der Gestaltungssatzung einhergehen sollte. Sobald die Gestaltungssatzung beschlossen wurde, empfiehlt die Verwaltung, das hierzu passende Stadtmobiliar in einer separaten Orientierungsfibel für die Stadt auszuarbeiten und nach der Gestaltungssatzung zu beschließen.

 

 

Eine Gestaltungssatzung dient dazu, das Ortsbild durch die Vorgaben an Gestaltung von Gebäuden und Grundstücken (z.B. Einfriedungen) aus städtebaulicher Sicht zu sichern, herzustellen oder aufzuwerten.

 

 Ziele/Aufgaben der Gestaltungssatzung:

  • historisch gewachsenes Ensemble der Altstadt ist mit seinen städtebaulichen Eigenarten bewahren, schützen, verbessern und weiterentwickeln
  • historischen Bestand bestmöglich erhalten und pflegen
  • Orientierung von Sanierung, Umbau und notwendige bauliche Veränderungen an Bestand  Einfügen, Ergänzung in städtebaulichen Kontext der Altstadt / keine Beeinträchtigung erlaubt
  • vorhandene städtebauliche und architektonische Gestaltungsmängel verbessern
  • Orientierung der Neubauten/+ bauliche Ergänzungen, unter Berücksichtigung der in der Gestaltungssatzung beschriebenen Festsetzungen, an den Baukörpern, Proportionen und Materialien des Bestands / ohne auf zeitgemäße Aspekte der Architektur zu verzichten

 

„Ziel ist nicht der historisierende Wiederaufbau oder die Rekonstruktion einstmals bestehender Bauten, sondern die qualitätvolle Sanierung und Weiterentwicklung des Bestands und die behutsame Integration von Neubauvorhaben“

 

 

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Finanz. Auswirkung

Keine

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Anlagen

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