Beschlussvorlage - 2023/0240/100

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Kreisstadt Homburg (Verwaltungsgebührensatzung) wird beschlossen.

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Sachverhalt

Um zu erreichen, dass bei Amtshandlungen nach einem weitgehend einheitlichen Verwaltungsgebührenrecht verfahren werden kann, wurde der Gebührentarif der Stadt hinsichtlich der letzten Änderung des Gebührenverzeichnisses des Landes durch Verordnung vom 02. September 2022 (Amtsbl. I S. 1153) einer Prüfung unterzogen.

 

Die vorgeschlagene Anpassung beziehungsweise Ergänzung des Gebührentarifs ist der als Synopse aufbereiteten Anlage 1 zu entnehmen und bezieht sich auf allgemeine Gebühren sowie besondere Gebühren der Kämmerei. Die Gebühren des Stadtbauamtes wurden bereits im Juli 2022 geändert und bedürfen laut Rückmeldung des Fachamtes keiner weiteren Anpassung.

 

Nach Beschlussfassung der beigefügten 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Kreisstadt Homburg wird der Gebührentarif wie üblich als bereinigte Fassung aufbereitet.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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