Beschlussvorlage - 2023/0367/100
Grunddaten
- Betreff:
-
Herstellung des Benehmens zur Festsetzung des 09. Juni 2024 als Tag der Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters der Kreisstadt Homburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 100 - Hauptabteilung
- Bearbeiter:
- Janine Petri
- Bericht erstattet:
- Frau Puchner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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27.09.2023
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Sachverhalt
Die Regierung des Saarlandes hat als Wahltag für die allgemeinen Kommunalwahlen den 09. Juni 2024 bestimmt.
Gemäß § 74 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) findet die Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters grundsätzlich gleichzeitig mit den allgemeinen Kommunalwahlen statt.
Unbeschadet dieser gesetzlichen Vorgabe wird der Wahltag nach § 74 Abs. 2 S. 1 KWG von der obersten Kommunalaufsichtsbehörde im Benehmen mit der betroffenen Gemeinde festgesetzt.
Die oberste Kommunalaufsichtsbehörde hat mitgeteilt, dass ihrerseits die Festsetzung des 09. Juni 2024 als Tag der Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters der Kreisstadt Homburg beabsichtigt ist.
Der Stadtrat wurde daher aufgefordert, sich mit der beabsichtigten Festsetzung zu befassen und Stellung zu nehmen.