Beschlussvorlage - 2023/0360/620
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung neuer Entgelte bei privatrechtlichen Verträgen und Vereinbarungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 620 - Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Christoph Neumann
- Bericht erstattet:
- Christoph Neumann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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27.09.2023
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Sachverhalt
Die Kommunalaufsicht des Landesamtes für Verwaltung hat in seinem Prüfbericht über die Kreisstadt Homburg im Jahre 2021 der Verwaltung unter anderem aufgegeben,
- Die Entgelte in bestehenden privatrechtlichen Verträgen (Miet-, Pacht-, Erbbaurechts- oder auch Gestattungsverträgen) auf ihre Aktualität hin zu überprüfen und, falls möglich, neu festzulegen und
- Für neue Verträge Entgelte zu erheben, die der aktuellen Lebenswirklichkeit und vergleichbarer Entgelte privater Anbieter entsprechen.
Art |
Inhaltliche Ergänzung |
Entgelt aktuell |
Entgelt neu (Vorschlag) |
Pachten pro Jahr: |
Landwirtschaftl. genutzte Flächen |
0,01 € / m² |
0,01 € / m²; mindestens 15,00 € p.a. |
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Gärtnerisch genutzte Flächen |
0,05 € / m² |
0,05 € / m², mindestens 15,00 € p.a. |
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Sportflächen, Kulturflächen, Wald |
Halber BRW / m² |
0,05 € / m², mindestens 15,00 € p.a. |
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Weihnachtsbaumverkäufe u.Ä. |
Gleiche Beträge wie für SN der OPB |
5,00 € / m² f. Innenstadt |
Vermietungen pro Monat: |
Kfz-Stellflächen und Garagen |
20,00 € in Innenstadt |
Erhebung durch HPS |
Art |
Inhaltliche Ergänzung |
Entgelt aktuell |
Entgelt neu (Vorschlag) |
Vermietungen pro Monat: |
Flächen zur Arrondierung bestehender Grundstücke |
Halber BRW x 2,5 %./. 12 |
BRW / m² x 4 % / 12 mindestens 15,00 |
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Gewerbeflächen/Lagerflächen/ besondere Verwendung (Imker) |
Pauschal nach Dauer und Zustand |
15,00 € / m² |
Gestattungsverträge / Erlaubnisse pro Monat: |
Baustelleneinrichtungen |
Je angef. 100 m² 25,00 € |
25,00 € einmalig + 25,00 € / 100 m² |
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Werbeeinrichtungen |
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25,00 € einmalig + BRW / m² x 4 % / 12 |
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Post-/Telekom-/Stadtwerkekästen, Trafostationen |
Einmalig 50,00 € + 50,00 € pro Stück und Jahr |
50,00 € einmalig + 100,00 € / Stück und Jahr |
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Antennenanlagen |
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250,00 € einmalig + 25,00 € regelm. |
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Wege- u. Überfahrrechte |
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25,00 € einmalig + 20,00 € regelm. |
Sicherungen im Grundbuch |
Dingl. Vorkaufsrecht |
15,00 € |
15,00 €; erweitert 25,00 € |
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Eintragungen Erbbaurecht |
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15,00 € einmalig |
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Zustimmungserklärungen / Löschungsbewilligungen |
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15,00 € einmalig |
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Vorrangsbestellungen Rücktritt / Nachfolge |
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15,00 € einmalig |
Entschädigungen einmalig: |
Für Leitungen und Kanäle in privaten Grundstücken |
75,00 € / Schacht +3,00 € / lfd. m |
75,00 € /Schacht + 6,00€ /lfd. m |
Erbpachtzins pro Jahr: |
f. Sportvereine, gemeinnützige Einrichtungen u. Unternehmen, NPO |
Einheitliche Regelungen fehlen. Zw. 2 und 4 % des BRW |
BRW / m² x 4 %. Abweichende Entscheidungen durch Ausschuss oder Rat möglich. |
Die Höhe der aktuellen Entgelte basiert zum ganz überwiegenden Teil auf Festlegungen durch den Stadtrat, den Haupt- und Finanzausschuss oder die Dezernentenkonferenz.
Die aktuellen Entgelte schlägt die Verwaltung vor. Deren Höhe orientiert sich auch an den Entgelten der Städte Neunkirchen und Saarlouis. Die neuen Entgelte sollen ab 01.01.2024 erhoben werden. Die Verwaltung soll dahingehend gebunden werden, im Abstand von drei Jahren die Entgelte zu überprüfen und den aktuellen Lebensbedingungen anzupassen. Der Ausschuss soll in diesem Fall darüber informiert werden.
Kursiv gedruckte Entgelte werden von der Verwaltung gezahlt.
Die Verwaltung bittet, die neuen Entgelte wie vorgeschlagen nach Empfehlung zu beschließen.