Beschlussvorlage - 2023/0360/620

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die neuen Entgelte bei privatrechtlichen Verträgen und Vereinbarungen werden beschlossen.             

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Sachverhalt

Die Kommunalaufsicht des Landesamtes für Verwaltung hat in seinem Prüfbericht über die Kreisstadt Homburg im Jahre 2021 der Verwaltung unter anderem aufgegeben,

  1. Die Entgelte in bestehenden privatrechtlichen Verträgen (Miet-, Pacht-, Erbbaurechts- oder auch Gestattungsverträgen) auf ihre Aktualität hin zu überprüfen und, falls möglich, neu festzulegen und
  2. Für neue Verträge Entgelte zu erheben, die der aktuellen Lebenswirklichkeit und vergleichbarer Entgelte privater Anbieter entsprechen.

Art

Inhaltliche Ergänzung

Entgelt aktuell

Entgelt neu (Vorschlag)

Pachten pro Jahr:
 

Landwirtschaftl. genutzte Flächen

0,01 € / m²
Mindestpachten:
10,00 €

0,01 € / m²; mindestens 15,00 € p.a.

 

Gärtnerisch genutzte Flächen

0,05 € / m²
Mindestpachten:
10,00 €

0,05 € / m², mindestens 15,00 € p.a.

 

Sportflächen, Kulturflächen, Wald

Halber BRW / m²
ganzer BRW / m²

0,05 € / m², mindestens 15,00 € p.a.

 

Weihnachtsbaumverkäufe u.Ä.

Gleiche Beträge wie für SN der OPB

5,00 € / m² f. Innenstadt
2,50 € / m² f. Stadtteile

Vermietungen pro Monat:

Kfz-Stellflächen und Garagen

20,00 € in  Innenstadt
10,00 € in Stadtteilen

Erhebung durch HPS

 

Art

 

Inhaltliche Ergänzung

 

Entgelt aktuell

 

Entgelt neu (Vorschlag)

Vermietungen pro Monat:

Flächen zur Arrondierung bestehender Grundstücke

Halber BRW x 2,5 %./. 12

BRW / m² x 4 % / 12 mindestens 15,00 

 

Gewerbeflächen/Lagerflächen/ besondere Verwendung (Imker)

Pauschal nach Dauer und Zustand

15,00 € / m²

Gestattungsverträge / Erlaubnisse pro Monat:

Baustelleneinrichtungen

Je angef. 100 m² 25,00 €

25,00 € einmalig + 25,00 € / 100 m²

 

Werbeeinrichtungen

 

25,00 € einmalig + BRW / m² x 4 % / 12

 

Post-/Telekom-/Stadtwerkekästen, Trafostationen

Einmalig 50,00 € + 50,00 € pro Stück und Jahr

50,00 € einmalig + 100,00 € / Stück und Jahr

 

Antennenanlagen

 

250,00 € einmalig + 25,00 € regelm.

 

Wege- u. Überfahrrechte

 

25,00 € einmalig + 20,00 € regelm.

Sicherungen im Grundbuch
einmalig:

Dingl. Vorkaufsrecht

15,00 €

15,00 €; erweitert 25,00 €

 

Eintragungen Erbbaurecht

 

15,00 € einmalig

 

Zustimmungserklärungen / Löschungsbewilligungen

 

15,00 € einmalig

 

Vorrangsbestellungen Rücktritt / Nachfolge

 

15,00 € einmalig

Entschädigungen einmalig:

Für Leitungen und Kanäle in privaten Grundstücken

75,00 € / Schacht +3,00 € / lfd. m

75,00 € /Schacht + 6,00€ /lfd. m

Erbpachtzins pro Jahr:

f. Sportvereine, gemeinnützige Einrichtungen u. Unternehmen, NPO

Einheitliche Regelungen fehlen. Zw. 2 und 4 % des BRW

BRW / m² x 4 %. Abweichende Entscheidungen durch Ausschuss oder Rat möglich.

 

Die Höhe der aktuellen Entgelte basiert zum ganz überwiegenden Teil auf Festlegungen durch den Stadtrat, den Haupt- und Finanzausschuss oder die Dezernentenkonferenz.

Die aktuellen Entgelte schlägt die Verwaltung vor. Deren Höhe orientiert sich auch an den Entgelten der Städte Neunkirchen und Saarlouis.  Die neuen Entgelte sollen ab 01.01.2024 erhoben werden. Die Verwaltung soll dahingehend gebunden werden, im Abstand von drei Jahren die Entgelte zu überprüfen und den aktuellen Lebensbedingungen anzupassen. Der Ausschuss soll in diesem Fall darüber informiert werden.

Kursiv gedruckte Entgelte werden von der Verwaltung gezahlt.

Die Verwaltung bittet, die neuen Entgelte wie vorgeschlagen nach Empfehlung zu beschließen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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