Beschlussvorlage - 2023/0254/24

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Aufsichtsrat empfiehlt, den Jahresabschluss 2021 festzustellen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen. Der Jahresabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Der Stadtrat beschließt entsprechend der Empfehlung von Aufsichtsrat und HFA und empfiehlt der Gesellschafterversammlung, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung zu erteilen.

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Sachverhalt

Die Homburger Bädergesellschaft hat als Tochtergesellschaft der HPS GmbH am 30.08.2012 erstmals ihre Geschäfte aufgenommen. Wesentlicher Geschäftszweck ist die Verpachtung der Immobilie am KOI. Die ATAX Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2021 förmlich beauftragt.

Gegenstand der Prüfung waren die Buchhaltung, der Jahresabschluss und der Lagebericht der Geschäftsführung für das Jahr 2021. Es waren die Vorschriften des § 111 Abs. 1 KSVG i.V.m. den §§ 15 und 16 des Gesellschaftsvertrages sowie des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG zu beachten. Dabei wurden die Grundsätze ordnungsgemäßer Berichterstattung bei Abschlussprüfungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. eingehalten.

 

Die Prüfungsgesellschaft hat als abschließendes Ergebnis ihrer Prüfungen einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Der Jahresabschluss 2021 wird mit folgenden Beträgen festgestellt:

 

Bilanzsumme:     20.514.904,63

Summe der Erträge:       2.705.135,41

Summe der Aufwendungen:      2.705.135,41

Jahresergebnis:             0,00

 

Der Ausgleich der Jahresrechnung 2021 erfolgt gemäß Gesellschaftsvertrag über eine Verlustübernahme durch die HPS GmbH als Muttergesellschaft.

 

Zur detaillierten Erläuterung einzelner Positionen von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie der weiteren Feststellungen der Prüfungsgesellschaft wird auf den Bericht bzw. auf die Anlagen zum Bericht verwiesen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt: keine

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Anlagen

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