Einleitungsbeschluss - 2023/0434/670

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Beauftragung einer kommunalen Wärmeplanung kWP für die Stadt Homburg, nach Durchführung einer Ausschreibung gem. UVgO, wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Zum Erreichen der Klimaschutzziele muss bundesweit die Energie für Raum- und Prozesswärme, Warmwasser und Kälteerzeugung bis 2030 zu 50 % klimaneutral erzeugt werden (bis zum Jahr 2045 dann ganz). Eine Grundlage dafür bildet die kommunale Wärmeplanung.

Die Stadt Homburg will dazu einen kommunalen Beitrag leisten, denn anders als z.B. bei Strom, finden Erzeugung und Verbrauch von Nah- und Fernwärme auf lokaler Ebene statt.

Im Rahmen des Förderaufrufs der NKI (Nationale KlimaschutzInitiative) hat die Stadt Homburg bereits im Vorfeld eine Vorhabenbeschreibung erstellen lassen. Diese dient in der Folge als Grundlage für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Homburg.

 

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Finanz. Auswirkung

Kostenschätzung:

Als Ergebnis der in Rede stehenden Vorhabenbeschreibung liegt eine Kostenschätzung in Höhe von 205.983,35 € vor. Ein entsprechender Förderantrag wurde gestellt. Ein Förderbescheid steht noch aus.

Die in Rede stehenden 205.983,35 € markieren eine obere Schätzung auf einer nach oben geschlossenen Skala, d.h., es ist damit zu rechnen, dass bei Angebotsanfragen für eine kommunale Planungsleistung durchaus Angebote erzielt werden können, die unter diesem Schätzwert liegen.

Unabhängig davon wird angenommen, dass die Planungsleistungen für die zu beauftragende kommunale Wärmeplanung zu 100 % gefördert werden.

 

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