Beschlussvorlage - 2023/0432/620

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bewertungsmatrix der Kreisstadt Homburg (Saar) zur Veräußerung städtischer Grundstücke und Liegenschaften wird beschlossen.

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Sachverhalt

Das Landgericht in Saarbrücken hat der Verwaltung während eines Rechtsstreits bei dem Verkauf eines Grundstücks ins Brevier geschrieben, bei der Veräußerung von Liegenschaften und Grundstücken bisher nicht transparent und frei von Diskriminierung vorgegangen zu sein. Es hat der Verwaltung deshalb auferlegt, durch eine klare und den Richtlinien der Vergabepraxis angepasste Übersicht für jeden nachvollziehbar festzuschreiben, welche Kriterien beim Verkauf eines Grundstückes stärker zu gewichten sind und welche weniger stark. Diese Übersicht solle vor dem Ausloben eines möglichen Grundstückverkaufs durch das zuständige Gremium als verbindliche Vorgabe beschlossen werden.

Die Verwaltung hat daraufhin einen ersten Entwurf einer Matrix erstellt. Sie, die Matrix, hielt einer ersten rechtlichen Prüfung des Anwaltes stand, der die Verwaltung auch beim Landgericht in Saarbrücken vertrat. Die Verwaltung legt nun diesen Entwurf als Anlage dieser Sitzungsvorlage zur Beschlussfassung vor

und weist darauf hin, dass die zuständigen Gremien bei einem aktuellen Verkauf auch über die Gewichtung der einzelnen Punkte im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu entscheiden haben. Aus diesen Gründen sind die Zeilen „max“ und „Punkte“ leer.

Die Verwaltung bittet, wie vorgeschlagen, zu beschließen.

 

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Finanz. Auswirkung

Keine 

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