Beschlussvorlage - 2023/0442/610

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Dem Antrag auf Einleitung eines Satzungsverfahrens wird zugestimmt
  2. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes  „Freiflächenphotovoltaikanlage Homburg Berghof“ in der Gemarkung Einöd wird beschlossen.
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Sachverhalt

Die Vorhabenträgerin, die ENERGY 3k GmbH, vertreten durch Herrn Dr. Andreas Reister, hat mit Schreiben vom 29.09.2023 die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens beantragt.

 

Es ist geplant, in Homburg im Stadtteil Einöd, an der östlichen Gemarkungsgrenze zum Stadtteil Kirrberg, direkt angrenzend zu den bestehenden vier Windkraftanlagen, eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu errichten. Nähere Information zu Größe, Art und Aufbau der geplanten Freiflächenphotovoltaikanlage liegen noch nicht vor.

 

Die Erschließung soll über den von Einöd kommenden Wirtschaftsweg erfolgen.

 

Die Zustimmung zur Errichtung der baulichen Anlagen des Eigentümers liegt bereits vor.

 

Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB. Auf dieser Grundlage kann das geplante Vorhaben nicht realisiert werden, da trotz mehrfacher Änderung des Baugesetzbuches zwecks Privilegierung im Außenbereich eine Freiflächenphotovoltaikanlage in dieser Größe nicht mehr privilegiert ist. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Planung bedarf es daher der Aufstellung des Bebauungsplanes.

 

Der Flächennutzungsplan stellt für den Bereich eine Fläche für die Landwirtschaft dar. Das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist somit nicht erfüllt. Der Flächennutzungsplan muss daher im Parallelverfahren geändert werden. In wieweit die Vorranggebietsausweisung der Landwirtschaft betroffen ist ergibt sich im Verfahren.

 

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes erstreckt sich auf das Flurstück Nr. 3117 sowie auf eine Teilfläche des Flurstück Nr. 3130 der Gemarkung Einöd.

Ob der sich zwischen diesen beiden Flurstücken befindliche Wirtschaftsweg mit in den Geltungsbereich aufgenommen werden soll, wird bis zum Stadtrat noch geklärt.

Der Bebauungsplan umfasst eine Fläche von ca. 12 ha.

 

Eine exakte Abgrenzung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf der amtlichen Katasterkarte liegt der Stadt noch nicht vor und muss bis zum Stadtratsbeschluss nachgereicht werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Keine

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Anlagen

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