Beschlussvorlage - 2023/0443/610
Grunddaten
- Betreff:
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Neuaufstellung Landesentwicklungsplan Saarland 2030, hier: Beteiligung Kreisstadt Homburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 610 - Stadtplanung / Bauordnung
- Bearbeiter:
- Marion Drumm
- Bericht erstattet:
- Herr Banowitz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsrat Wörschweiler
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Anhörung
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Erledigt
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Ortsrat Jägersburg
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Anhörung
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Erledigt
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Ortsrat Einöd
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Anhörung
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Erledigt
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Ortsrat Kirrberg
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Anhörung
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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Gestoppt
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Stadtrat
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Entscheidung
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07.11.2023
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Sachverhalt
Das Ministerium integriert in dem Entwurf die Teilpläne des LEP Umwelt und LEP Siedlung.
In den meisten Bundesländern ist die Planungshierachie vierstufig: Bundesraumordnung, Landesplanung, Regionale Raumordnungsplung und das gemeindliche Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan (FNP) und Bebauungsplan), im Saarland gibt es keine Regionalplanung. Somit ist der neu aufzustellende Flächennutzungsplan direkt aus der übergeordneten Planung „LEP“ zu entwickeln. Die Landesplanungsbehörde ist zugleich die Genehmigungsbehörde für einen FNP oder FNP-Teiländerungen.
Der Entwurf des LEP 2030, der als Rechtsverordnung beschlossen werden soll, besteht einer Planzeichnung und textlichen Festlegungen.
Eine wichtige Funktionszuweisung des LEP ist im Zentrale-Orte-System die Gemeindefunktion, Homburg ist und soll ein Mittelzentrum bleiben.
Ein LEP gibt mit seinen Vorranggebieten „letztabgewogene“ Ziele vor, welche die Gemeinde bei der Flächennutzungsplanung beachten muss. Mit dem Instrument der Vorbehaltsgebiete gibt er planungsrelevante Grundsätze vor, die im jeweiligen Planungsverfahren planerisch im Abwägungsvorgang entsprechend gewichtet behandelt werden müssen.
Der LEP koordiniert auch überörtliche Fachplanungen. So ist die Trasse der Ortsumgehung Schwarzenbach mitdargestellt.
Auf die künftige siedlungsstrukturelle Entwicklung nimmt der LEP „enorm“ Einfluss, in dem er den Kommunen entsprechend Vorgaben auferlegt. Von den maximalen Wohneinheiten pro Siedlungseinheit nimmt die Landesplanung nun Abstand.
Sie gibt den Kommunen zukünftig die Aufgabe einer Mobilisierungsstrategie, welche u.a. ein Baulückenkataster und eine Wohnraumpotentialuntersuchungen voraussetzt.
Danach soll die Gemeinde mit dem Ministerium für UKMAV für 15 Jahre Dauer ein Wohnsiedlungsentwicklungskonzept entwickeln. Ob und inwieweit die kommunale Planungshoheit und die kommunale Selbstverwaltung bei dieser Vorgehensweise noch Raum hat, gilt es zu prüfen. Zumindest kann aus heutiger Sicht bereits festgestellt werden, dass die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete einen weder zeitlich noch planerisch / finanziell abschätzbaren Vorlauf benötigen werden.
Intensiv wird momentan auch geprüft, ob Vorranggebiete für Landwirtschaft, Regionale Grünzüge und andere Freirauminstrumente mit der Baurechtschaffung für erneuerbare Energie vereinbar sein können. Aktuelle Themen wie kommunale Wärmeplanung oder Moor-Wiedervernässung sind im LEP-Entwurf nicht behandelt.
Die stadtspezifischen Vorgaben und Auswirkungen des LEP-Entwurfes werden derzeit in der Abteilung Stadtplanung geprüft. Letztlich sind vor allem zu den folgenden Gliederungspunkten des LEP 2023 Stellungnahmen zu verfassen, die aber z.T. erst nach der Beteiligung der Gremien Ortsrat und Bauausschuss erstellt werden können:
insbesondere planungshoheitliche Wünsche nach Siedlungsaktivität, Nutzungen im derzeitigen Außenbereich uvm.
Bearbeiteter Auszug aus Inhaltsverzeichnis
…
Abschnitt 3.01 Siedlungsstruktur
(a) Zentrale Orte und ihre Verflechtungsbereiche
(b)Raumordnerische Siedlungsachsen
(c) Raumkategorien
(d)Besondere Handlungsräume
(e) Siedlungsstruktur Wohnen und Gewerbe
(f) Wohnsiedlungsentwicklung
(g) Vorranggebiete für Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen VG
(h)Vorranggebiete für Forschung und Entwicklung VF
(i) Großflächiger Einzelhandel
Abschnitt 3.02 Freiraumstruktur
(a) Regionale Grünzüge
(b)Vorranggebiete für Naturschutz VN
(c) Vorbehaltsgebiete für Biotopverbund VBB
(d)Vorbehaltsgebiete für Rohstoffsicherung VBR
(e)Vorbeugender Hochwasserschutz
(f) Vorranggebiete für vorbeugenden Hochwasserschutz VH
(g) Vorbehaltsgebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz VBH
(h)Vorsorgender Grundwasserschutz
(i) Vorranggebiete für Grundwasserschutz VW
(j) Vorranggebiete für Landwirtschaft VL
(k) Waldwirtschaft und Waldschutz
(l) Großschutzgebiete
Abschnitt 3.03 Überlagerung von Zielen
Abschnitt 3.04 Infrastruktur
(a) Verkehrsverbindungen
(b)Straßen
(c) Schienen
(d)Wasserstraßen
(e) Standortbereiche für Kombinierten Verkehr BKV
(f) Standortbereiche für Luftverkehr BL
(g) Standortbereiche für Binnenschifffahrt BB
(h)Trassenbereiche für Straßen TS
(i) Trassenbereiche für Schienen TSCH
(j) Standortbereiche für Energie
(k) Vorbehaltsgebiete für militärische Übungen VBM
Abschnitt 3.05 Kulturelles und naturräumliches Erbe und touristische Entwicklung
Abschnitt 3.06 Regionale Kooperation – Stärkung des ländlichen Raums
Abschnitt 3.07 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit