Beschlussvorlage - 2023/0455/680

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Abwasserbeitrags- und Gebührensatzsatzung wird durch die 10. Nachtragssatzung über die Festsetzung von Beitrags- und Gebührensätzen für die öffentliche Abwasseranlage der Kreisstadt Homburg geändert.

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Sachverhalt

Der Stadtrat nimmt von der Betriebsabrechnung 2021 und der Gebührenbedarfsberechnung 2024 Kenntnis. Es wurde nach § 6 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) ein einjähriger Kalkulationszeitraum gewählt.

 

Auf der Grundlage des Wirtschaftsplanes 2024 wurde die Gebührenbedarfsberechnung 2024 erstellt.

 

Die Überdeckung aus der Betriebsabrechnung 2021, die gem. § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG innerhalb von 5 Jahren ausgeglichen werden muss, ist in die Gebührenbedarfsberechnung 2024 miteingeflossen. Sie beträgt im Bereich Schmutzwasser 210.270,53 € und im Bereich Niederschlagswasser 514.204,59 €.

 

Eine vollständige Kostendeckung der gebührenfähigen Kosten ist damit gewährleistet.

 

Um im Wirtschaftsplan 2024 eine Kostenunterdeckung zu vermeiden, muss ab dem 01.01.2024 die Schmutzwassergebühr von 2,89 €/m³ auf 3,35 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr von bisher 0,60 €/m² auf 0,69 €/m² angehoben werden.

 

 

 

 

 

 

 

Es entstehen vor allem durch die deutliche Gebührensteigerung des EVS als größter Kostenpunkt massive Kostensteigerungen, die ausgeglichen werden müssen.

Die EVS Gebühren steigen auf 3,36 €/m³. Es kann nur unter diesem Gebührensatz geblieben werden, da eine Verrechnung auf 2021 erfolgt.

 

Nähere Zahlen und Ausführungen dazu sind dem beigefügten Erläuterungsbericht und den Berechnungen zu entnehmen.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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