Beschlussvorlage - 2023/0455/680
Grunddaten
- Betreff:
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Änderung der Abwasserbeitrags- und Gebührensatzsatzung – AwBGSS
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 680 - Eigenbetrieb Stadtentwässerung
- Bearbeiter:
- Julia Antony
- Bericht erstattet:
- Herr Orschekowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Werksausschuss des Eigenbetriebs Stadtentwässerung
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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07.11.2023
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Sachverhalt
Der Stadtrat nimmt von der Betriebsabrechnung 2021 und der Gebührenbedarfsberechnung 2024 Kenntnis. Es wurde nach § 6 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) ein einjähriger Kalkulationszeitraum gewählt.
Auf der Grundlage des Wirtschaftsplanes 2024 wurde die Gebührenbedarfsberechnung 2024 erstellt.
Die Überdeckung aus der Betriebsabrechnung 2021, die gem. § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG innerhalb von 5 Jahren ausgeglichen werden muss, ist in die Gebührenbedarfsberechnung 2024 miteingeflossen. Sie beträgt im Bereich Schmutzwasser 210.270,53 € und im Bereich Niederschlagswasser 514.204,59 €.
Eine vollständige Kostendeckung der gebührenfähigen Kosten ist damit gewährleistet.
Um im Wirtschaftsplan 2024 eine Kostenunterdeckung zu vermeiden, muss ab dem 01.01.2024 die Schmutzwassergebühr von 2,89 €/m³ auf 3,35 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr von bisher 0,60 €/m² auf 0,69 €/m² angehoben werden.
Es entstehen vor allem durch die deutliche Gebührensteigerung des EVS als größter Kostenpunkt massive Kostensteigerungen, die ausgeglichen werden müssen.
Die EVS Gebühren steigen auf 3,36 €/m³. Es kann nur unter diesem Gebührensatz geblieben werden, da eine Verrechnung auf 2021 erfolgt.
Nähere Zahlen und Ausführungen dazu sind dem beigefügten Erläuterungsbericht und den Berechnungen zu entnehmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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371 kB
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