Beschlussvorlage - 2023/0472/100

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Geschäftsordnung für den Ortsrat des Gemeindebezirkes Wörschweiler wird hinsichtlich § 5 und § 15a geändert.

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Sachverhalt

Die Geschäftsordnung des Ortsrates Wörschweiler enthält in § 5 Abs. 2 folgende Regelung:

„Die Verhinderung der Teilnahme an einer Sitzung sollen die Ortsratsmitglieder dem Ortsvorsteher frühzeitig, spätestens am Vormittag des Sitzungstages, unter Angabe des Grundes anzeigen. Ortsratsmitglieder, die die Sitzung vorzeitig verlassen wollen, haben den Vorsitzenden möglichst schon vor Beginn der Sitzung hiervon zu unterrichten.“

 

Diese soll nun dahingehend konkretisiert werden, dass für diejenigen Ortsratsmitglieder, die am Ratsinformationssystem Allris teilnehmen, die Abmeldung über die Abmeldefunktion im Programm zu erfolgen hat.

Die zentrale und digitale Erfassung der Abmeldungen über das Ratsinformationssystem stellt die Dokumentation der ordnungsgemäßen Abmeldung sicher und vereinfacht das Verfahren für Verwaltung und Ortsratsmitglieder.

 

Darüber hinaus wird § 15a der Geschäftsordnung ersatzlos gestrichen.

 

Das Robert Koch-Institut (RKI) hat die Einschätzung der Gefährdung durch COVID-19 für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland seit dem 02.02.2023 von hoch auf moderat herabgestuft.

 

Die in der Geschäftsordnung festgelegten Regelungen sind somit nicht mehr einschlägig.

Sollten Entwicklungen in der Zukunft dazu führen, dass das RKI die Gefährdung durch COVID-19 erneut als hoch einstuft, so wären die Hygieneregeln und Sicherheitsmaßnahmen für Sitzungsteilnehmer auf den dann geltenden Empfehlungen durch das RKI neu zu fassen.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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