Beschlussvorlage - 2023/0494/200

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Für das Haushaltsjahr 2024 werden die Haushaltssatzung, der Haushaltsplan mit dem Stellenplan und den Anlagen und das Investitionsprogramm beschlossen.

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Sachverhalt

Die Stadt führt die Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2024 im Rahmen des Saarland-paktes und der Grundlagenbeschlüsse der Haushaltstrukturkommission zu den vorangegangenen Haushalten der Jahre 2020 bis 2023 entsprechend fort.

 

Unter Beachtung der maßgeblichen haushaltsrechtlichen Vorschriften nach dem Saarlandpaktgesetz (SPaktG), des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG), der Kommunal-haushaltsverordnung (KommHVO) und der Ausführungsverordnung zum SPaktG (VOS-PaktG) kommt der Haushalt des Jahres 2024 der Verpflichtung nach, strukturell einen Ausgleich ohne Defizit - auch für die Folgejahre der mittelfristigen Finanzplanungsjahre 2025 bis 2027 - im Sinne des Saarlandpaktes auszuweisen.

 

Dabei orientieren sich die jeweiligen Haushaltsgesamtansätze des Planjahres und der mittelfristigen Finanzplanung an der fortgeschriebenen Normalentwicklung, die das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport auf Grundlage der Finanzrechnungsergebnisse der maßgeblichen Vorjahre verbunden mit einer Prognose auf Basis der letzten Steuerschätzung (Bund/Länder/Kommunen) der Stadt individuell für den Zeitraum 2024 bis 2027 vorgegeben hat.

 

Um die gesetzlich festgelegten Auftrags- und Selbstverwaltungspflichtaufgaben der Stadt als öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaft verbunden mit einer nur noch sehr moderaten Quotierung für freiwillige Selbstverwaltungsangelegenheiten finanziell sicherstellen zu können, wurden in den vergangenen Haushaltsjahren die Realsteuersätze für die Grund- und die Gewerbesteuer mehrfach nach oben angepasst. Andere Steuern und Gebühren wurden ebenfalls signifikant erhöht. Insoweit hat die Stadt alle maßgeblichen Anstrengungen im Zusammenhang mit der Verbesserung der Kommunalfinanzen – wie Seiten des Landes auf Grundlage des Gutachtens durch Prof. Junkernheinrich gefordert und später durch den Saarland-pakt mit der entsprechenden Gesetzesgrundlage umgesetzt – schon unternommen.

 

Als letzte noch erforderliche Erhöhung von Einnahmen wurde bereits im vergangenen Haushaltsjahr eine zweite Erhöhung der Friedhofsgebühren vollzogen. Dies war nötig, um den gesetzlich vorgeschriebenen Deckungsgrad im Bereich der kostenrechnenden Einrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) zu erreichen.

 

Das auf Grundlage des Saarlandpaktes zwischen Land und Kommunen ergangene SPaktG sieht eine schrittweise Konsolidierung und Entschuldung der saarländischen Kommunen bis zum Jahr 2065 vor.

 

Die eingetretenen Krisenereignisse haben mit teilweise gravierenden wirtschaftlichen Auswirkungen letztendlich auch in negativer Weise massiven Einfluss auf die Planungen der Kommunalhaushalte genommen.

 

Insoweit haben die drastisch erhöhte Inflationsrate, die massiven Energiepreiserhöhungen und die daraus in der Folge vereinbarten Lohntarifsteigerungen erheblichen Einfluss auf den Haushalt der Stadt genommen. Dazu kommt noch die in 2023 durch die Europäische Zentralbank in Gang gesetzte Zinspolitik, die ab 2024 zu erheblichen Kreditzinsen (für Investitionskredite und Liquiditätskredite) führt und deshalb entsprechend eingeplant werden müssen.

 

Die ursprünglich noch im Haushalt des Jahres 2023 einkalkulierte Stabilisierung der Ertragslage bei der Gewerbesteuer der Stadt muss nun für das Jahr 2024 doch relevant nach unten korrigiert werden. Eine Kompensation kann durch den kommunalen Finanzausgleich mittels der entsprechenden Schlüsselzuweisungen erfolgen. Hierbei liegen allerdings momentan nur die vorläufig errechneten Werte (ca. 25,9 Mio. EUR für die Schlüsselzuweisungen B, C und die Sonderschlüsselzuweisung) vor.

 

Insgesamt übersteigen damit aber für das Jahr 2024 erstmals die geplanten Einnahmen mit 99,7 Mio. EUR die geplanten Ausgaben mit 96,5 Mio. EUR um 3,2 Mio. EUR.

 

Das Landesverwaltungsamt als zuständige Kommunalaufsicht hat der Stadt für das Haushaltsjahr 2024 einen Kreditrahmen zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen in Höhe von 2.508.660 EUR – wie auch schon für das Jahr 2023 - zugebilligt. Nach Änderung des maßgeblichen Krediterlasses durch das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport im März 2022 können für die Leistung von Baukostenzuschüsse an die Träger der Kindertagesstätten und für Baumaßnahmen an Kindertagesstätten, bei denen die Liegenschaft im Eigentum der Stadt steht, Sonderkredite in gerechtfertigter Höhe außerhalb des vorgenannten Rahmens durch die Kommunen aufgenommen werden. Es ist ebenfalls zulässig, für pflichtige Aufgaben im Bereich der Schulträgeraufgaben und des Brand- und Katastrophenschutzes Investitionsmaßnahmen durch Sonderkredite zu finanzieren. Für rentierliche Maßnahmen verbleibt weiterhin die Möglichkeit, investive Maßnahmen mit Sonderkrediten zu finanzieren. Hiervon macht die Stadt für das Jahr 2024 umfangreich Gebrauch.

 

Das Investitionsprogramm sieht deshalb für die Finanzierung der geplanten Maßnahmen im Jahr 2024 einen Gesamtkredit in Höhe von 5.072.660 EUR vor. Hierbei entfallen insgesamt 2.564.500 EUR (Kindertagesstätten 818.000 EUR; Schulen 1.215.000; Feuerwehr 225.000 EUR; rentierliche Maßnahmen 306.500 EUR) auf die Aufnahme von Sonderkrediten.

 

Der zusätzliche Schuldendienst – insbesondere die Kreditzinsen - belastet zukünftig damit nicht unerheblich den Verwaltungshaushalt und verkürzt den Handlungsspielraum der Stadt. Der o.g. Krediterlass lässt zwar für diverse Pflichtaufgaben eine Sonderkreditfähigkeit zu, der dadurch veranlasste erhöhte Schuldendienst hat aber dennoch innerhalb der durch die Fortschreibung der Normalentwicklung gesetzten Grenzen nach dem SPaktG zu erfolgen.

 

Trotz Übernahme von Liquiditätsverbindlichkeiten durch das Land als Teilentschuldungsmaßnahme nach dem SPaktG wird für die Aufrechterhaltung der Kassenliquidität ein Kreditrahmen zur Aufnahme von Kassenkrediten in Höhe von 60 Mio. EUR seitens der Kämmerei für erforderlich gehalten. Dies begründet sich insbesondere aus der Erwägung, dass letztendlich auch für das Jahr 2024 ein weiterer wirtschaftlicher Abschwung nicht mehr ausgeschlossen werden kann. Es müssen daher größere Finanzierungsspitzen – auch aufgrund der nur vier festgelegten Steuertermine - im Bereich der städtischen Kassenlage einkalkuliert werden.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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