Beschlussvorlage - 2023/0464/200

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Jahresabschlüsse zum 31.12.2018, 31.12.2019, 31.12.2020, 31.12.2021 und der Jahresfehlbetrag zum 31.12.2022 werden festgestellt und die Mitglieder des Stiftungsvorstandes entlastet.

 

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Sachverhalt

Nach § 14 Nr. 2 und 3 der Satzung der Schramm‘ schen Stiftung beschließt die Stifterversammlung (nach § 13 der Stadtrat) über die Abnahme der Haushalts- und Vermögensrechnung und über die Entlastung der Mitglieder des Stiftungsvorstandes. Nach § 9 Abs. 2 der Satzung erfolgt die Prüfung der Stiftung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Homburg. Da die Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes auf den Saarpfalz-Kreis übertragen wurden, hat das Rechnungsprüfungsamt des Saarpfalz-Kreises die Prüfung der Jahresabschlüsse 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022 durchgeführt.

Der Jahresabschluss 2018 wurde mit folgenden Beträgen festgestellt und geprüft:

Bilanzsumme: 162.221,07 €

Summe der Erträge (inkl. Finanzerträge):       8.094,22 €

Summe der Aufwendungen:             4.668,01 €

Jahresüberschuss:              3.426,21 €

Im Jahr 2018 wurden keine Fördermittel ausgezahlt.

Die Erträge überstiegen die Aufwendungen um 3.426,21 €.

Die laufenden Kosten des Stiftungsanwesens wurden aus den Erträgen bestritten.                            

Der Jahresabschluss 2019 wurde mit folgenden Beträgen festgestellt und geprüft:

Bilanzsumme: 165.031,21 €

Summe der Erträge (inkl. Finanzerträge):           7.584,24 €

Summe der Aufwendungen:              2.295,04 €

Jahresüberschuss:               5.289,20 €

Im Jahr 2019 wurden keine Fördermittel ausgezahlt. Es wurden keine Anträge auf Zuschuss aus Stiftungsmitteln gestellt.

Die Erträge überstiegen die Aufwendungen um 5.289,20 €.

Die laufenden Kosten des Stiftungsanwesens wurden aus den Erträgen bestritten.

 

Der Jahresabschluss 2020 wurde mit folgenden Beträgen festgestellt und geprüft:

Bilanzsumme: 170.434,88 €

Summe der Erträge (inkl. Finanzerträge):           7.902,48 €

Summe der Aufwendungen:              2.490,88 €

Jahresüberschuss:               5.411,60 €

Im Jahr 2020 wurden keine Fördermittel ausgezahlt. Es wurden keine Anträge auf Zuschuss aus Stiftungsmitteln gestellt.

Die Erträge überstiegen die Aufwendungen um 5.411,60 €.

Die laufenden Kosten des Stiftungsanwesens wurden aus den Erträgen bestritten.

 

Der Jahresabschluss 2021 wurde mit folgenden Beträgen festgestellt und geprüft:

Bilanzsumme: 175.673,92 €

Summe der Erträge (inkl. Finanzerträge):           7.902,48 €

Summe der Aufwendungen:             2.739,50 €

Jahresüberschuss:              5.252,05 €

Im Jahr 2020 wurden keine Fördermittel ausgezahlt.

Die Erträge überstiegen die Aufwendungen um 5.252,05 €.

Die laufenden Kosten des Stiftungsanwesens wurden aus den Erträgen bestritten.

 

Der Jahresabschluss 2022 wurde mit folgenden Beträgen festgestellt und geprüft:

 Bilanzsumme: 174.959,43 €

Summe der Erträge (inkl. Finanzerträge):           7.991,55 €

Summe der Aufwendungen:              8.709,04 €

Jahresfehlbetrag:                   717,49 €

Im Jahr 2021 wurde ein Antrag auf Zuschuss aus Stiftungsmitteln von der Oberlin-Schule gestellt. Aufgrund von Lieferschwierigkeiten konnte in 2021 noch keine Auszahlung stattfinden.

In der Folge konnte im Jahr 2022 ein Zuschuss aus Stiftungsmitteln an die Oberlin-Schule über 6.000,00 € für die Anschaffung von acht Mountainbikes gewährt werden.

Die Aufwendungen überstiegen die Erträge um 717,49 €.

Die laufenden Kosten des Stiftungsanwesens wurden aus den Erträgen bestritten.

Die Jahresüberschüsse 2018 bis 2021 werden für zukünftige satzungsgemäße Zwecke verwendet. Der Fehlbetrag 2022 wurde durch die positiven Ergebnisvorträge der Vorjahre in der Bilanz ausgeglichen.

Zur detaillierten Erläuterung einzelner Positionen wird auf die beigefügten Prüfungsberichte verwiesen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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