Beschlussvorlage - 2023/0467/200

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Für das Haushaltsjahr 2024 wird die Haushaltssatzung der Schramm’sche Stiftung und der Haushaltsplan beschlossen.

 

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Sachverhalt

Nach § 13 der Satzung der Schramm’schen Stiftung ist die Stiftungsversammlung der Stadtrat von Homburg. Die Stiftungsversammlung beschließt nach § 14 der Satzung über die Aufstellung des Haushaltsvoranschlages.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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