Beschlussvorlage - 2023/0508/32

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die erste Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung von Unterkünften für Obdachlose und Geflüchtete in der Kreisstadt Homburg vom 20.07.2023

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Sachverhalt

Da die Stadtverwaltung nicht nur die Unterbringung von Obdachlosen als unselbständige Anstalt betreibt, sondern auch die Unterkünfte für geflüchtete Personen, erfolgt die Nutzungsüberlassung der Unterkunft künftig nicht mehr durch privatrechtliche Vereinbarung, sondern durch öffentlich-rechtliche Einweisungsverfügung. Daher muss die Satzung über die Benutzung von Unterkünften für Obdachlose und Geflüchtete geändert werden.

Im Rahmen dieser Änderung werden auch zwei grammatikalische Fehler berichtigt.

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Finanz. Auswirkung

Wesentliche Änderungen an den Gebührensätzen erfolgen nicht.

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Anlagen

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