Beschlussvorlage - 2023/0509/16

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gültigkeit der derzeitigen Wertgrenzen der Vergaberichtlinie wird bis 31.12.2024 verlängert.

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Sachverhalt

Gemäß Vergabeerlass des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport vom 31.10.2023 wurden die Wertgrenzen, die zur Bewältigung der Corona Pandemie befristet angehoben wurden, bis zum 31.12.2024 verlängert. Dadurch wird für alle kommunalen Vergaben die Auftragsvergabe deutlich erleichtert.

 

Die Stadt Homburg schöpft die erweiterten Schwellenwerte nicht bei allen Vergabeverfahren vollständig aus. So bleiben laut Beschluss des Stadtrates vom 07.05.2020 die Wertgrenzen

 

für Freihändige Vergaben/Verhandlungsvergaben im VOB- und im UVgO-Bereich auf 100.000 € begrenzt, während der Vergabeerlass die jeweiligen Wertgrenzen auf 150.000 € festlegt und

 

für Beschränkte Ausschreibungen im VOB-Bereich auf 750.000 € begrenzt, während der Vergabeerlass die dortige Wertgrenze auf 1.000.000 € festlegt.

 

Demgegenüber gelten gemäß dem o. g. Ratsbeschluss in den Bereichen IT-Beschaffung, Beschränkte Ausschreibungen im UVgO-Bereich und bei der Beauftragung von Freiberuflern sowie bei den Direktaufträgen im Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich die Wertgrenzen analog des Vergabeerlasses.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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